Ehrenmitgliedschaft
Vereinswissen
Bei Menschen, die euren Verein unterstützen, wollt ihr euch sicher auch mal bedanken. Auf der Suche nach einem Geschenk oder einer Geste, mit der man seine Dankbarkeit ausdrücken will, kommt man in Vereinen schnell auf die Idee, den Betreffenden zum Ehrenmitglied zu erklären. Doch was ist eigentlich ein Ehrenmitglied? Welche Rechte hat es?
Man unterscheidet drei verschiedene Arten der Ehrenmitgliedschaft. Da wäre zunächst die reine Ehrung. Für sie gibt es keine Vorgaben in der Satzung. Der Mitgliederversammlung ist es freigestellt, den Titel „Ehrenmitglied“ zu vergeben. Der Geehrte ist aber im vereinsrechtlichen Sinne kein Mitglied des Vereins (es sei denn, es tritt dem Verein regulär bei oder ist bereits Vereinsmitglied). Diese Ehrenmitgliedschaft ohne Vereinszugehörigkeit umfasst deshalb auch keine Rechte oder Pflichten. Diese Ehrenmitglieder haben auch grundsätzlich keinen Anspruch darauf, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Wenn die Satzung dies zulässt, kann der geehrte allerdings per Beschluss der Mitgliederversammlung zur Teilnahme – ohne Stimmrecht – zugelassen werden.
In eurer Satzung könnt ihr auch Regelungen für eine Ehrenmitgliedschaft der eigenen Mitglieder treffen. Die damit verbundenen Rechte können dem Mitglied nur mit seinem Einverständnis wieder entzogen werden (§ 35 BGB). Da diese „Ehrenmitglieder“ auch Vollmitglieder im Verein sind, stehen Ihnen natürlich weiterhin alle Rechte aus der Mitgliedschaft zu. Auch die Pflichten gegenüber dem Verein bleiben – soweit die Satzung nichts anderes vorsieht – unverändert. Meist ist diese Art der Ehrenmitgliedschaft mit einer Freistellung von der Beitragszahlung verbunden.
Ihr könnt aber auch in der Satzung festlegen, dass es die Ehrenmitgliedschaft als eine Sonderform der normalen Mitgliedschaft gibt. In etwa ist diese Ehrenmitgliedschaft auch vergleichbar mit Fördermitgliedschaften. Wenn die Satzung nichts anderes hierzu aussagt, haben solche Ehrenmitglieder alle Rechte und Pflichten eines Vollmitgliedes. Allerdings setzt diese Form der Ehrenmitgliedschaft voraus, dass der zu Ehrende dem Verein auch beitritt. Der zu Ehrende muss also, um die Ehrung annehmen zu können, ausdrücklich zustimmen, dass er durch die Ehrung auch ordentliches Mitglied des Vereins wird.
Die Ehrenordnung
Die Ehrung Einzelner kann schnell zu Ärger innerhalb oder außerhalb des Vereins führen. Wird beispielsweise ein Sponsoren zum Ehrenmitglied erklärt, kann sich ein anderer Förderer vernachlässigt fühlen und seine Unterstützung beenden. Auch innerhalb des Vereins können sich Mitglieder unter Umständen zurückgesetzt fühlen. Darum sollte jeder Verein klare Regelungen treffen, wann bzw. unter welchen Umständen eine Ehrung erfolgen soll. In diesem Rahmen sollte dann auch geklärt werden, wann eine Ehrenmitgliedschaft verliehen wird.
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