Wann ist der Mitgliedsbeitrag eine Spende und was sind die entscheidenden Unterschiede?
Wir fragen den kleinen blauen Spenden-König: Was sind eigentlich die Unterschiede zwischen dem Mitgliedsbeitrag im Verein und einer Spende und wann ist der Mitgliedsbeitrag sogar eine Spende? Ich bin schon gespannt, was er dazu sagt.
Das sensible Thema des Mitgliedsbeitrags im Verein beschäftigt uns schon eine ganze Weile.
Es ist nicht nur in finanzieller Hinsicht sehr vielschichtig, sondern auch auf menschlicher Seite sehr tiefgreifend.
Deshalb sollte man es stets mit Samthandschuhen anfassen.
Und sich natürlich auch umfassend belesen. 😉
Viele Vereinsmanager und auch Vereinsmitglieder stellen die Frage:
Ich möchte euch heute einen Experten auf dem Gebiet der Spenden im Verein vorstellen, den ich bei meiner täglichen Recherche nach Themen rund um das Vereinsleben traf.
Wir verstanden uns auf Anhieb super gut.
Darf ich vorstellen? Der kleine blaue Spenden-König.
Ich habe den freundlichen Kerl bei einer Tasse Tee ein paar Fragen zum Mitgliedsbeitrag und der Spende gestellt.
Seine geduldigen und ausführlichen Antworten möchte ich dir natürlich nicht vorenthalten und habe sie für dich hier informativ zusammengefasst:
Was ist ein Mitgliedsbeitrag? – Eine kleine Definition
Der Mitgliedsbeitrag im Verein ist eine interne Geldquelle. In den meisten Vereinen gilt es als Selbstverständlichkeit, dass Mitglieder Beiträge bezahlen.
Dennoch ist es denkbar, dass ein Verein ohne Mitgliedsbeitrag existiert. Ob das empfehlenswert ist, lest ihr im Artikel „Ein Verein ohne Mitgliedsbeitrag – geht das?“
Der Mitgliedsbeitrag dient dem Vereinsmitglied zum Erhalt seiner Mitgliedschaft.
Der Beitrag selbst dient der Aufrechterhaltung und Kostendeckung des Vereins.
Oftmals hängen diese Kosten mit der Zielsetzung des Vereins zusammen, seinen in der Satzung definierten Vereinszweck zu erreichen.
Wie man einen fairen Mitgliedsbeitrag mit Hilfe einer ganz einfachen Formel berechnet, erfahrt ihr hier.
Was sind Spenden? – Eine kleine Definition
Neben dem Mitgliedsbeitrag im Verein stellen Spenden eine weitere wichtige Finanzierungsquelle dar.
Spenden werden von Unternehmen oder Privatpersonen getätigt.
Dabei handelt es sich um freiwillige und unentgeltliche Ausgaben zur Förderung (eigener) steuerbegünstigter Zwecke.
Spenden werden einer „Sache“ wegen getätigt. Das bedeutet wiederum, dass der Spender sich keinen wirtschaftlichen Vorteil erwartet.
Seine Spendenmotivation steht im Vordergrund.
Im Gesetz verwendet man häufig den Begriff „Zuwendungen“, welcher dann Geld- und Sachspenden umfasst. Aber auch Arbeit (Zeitspenden) kann in ganz speziellen Fällen als Spende geleistet werden.
Der Vorstand sollte sehr genau darauf achten, dass Spenden, die als solche behandelt werden sollen, wirklich keine Gegenleistungen verlangen.
Denn in dieser Hinsicht prüfen die Gerichte ganz genau, ob eine Gegenleistung vorliegt oder nicht.
Wann ist der Mitgliedsbeitrag eine Spende?
Spenden dürfen grundsätzlich mit keinen Gegenleistungen verbunden sein.
Da der Verein seinen Mitgliedern jedoch verschiedene Leistungen anbietet, können Beiträge nicht als Spenden angesehen werden.
Eine Ausnahme bilden Beiträge an gemeinnützige Körperschaften, deren Zweck als besonders förderungswürdig im Sinne des Spendenrechtes gilt.
Aber der Mitgliedsbeitrage kann nicht als Spende anerkannt werden, wenn der Verein Freizeitgestaltungen fördert.
Zu diesen Freizeitgestaltungen gehören zum Beispiel:
- Sport
- kulturelle Betätigungen, z.B. Musik- und Gesangsverein
- Förderung der Heimatpflege- oder Kunde item
- Tier- oder Pflanzenzucht
- Kleingärtnerei
- Betätigungen im traditionellen Brauchtum (z.B. Fasching / Karneval)
- Amateuerfunkent
- Modellflug
- Hundesport
- Theaterverein oder Laienspielgruppe
Was sind die entscheidenden Unterschiede zwischen Spende und Mitgliedsbeitrag?
Mitgliedsbeiträge sind im Gegensatz zu Spendengeldern vom Verein definiert und haben eine bestimmte, festgelegte Höhe. Ihre Fälligkeit besteht in regelmäßigen Abständen und können in der Regel nur über Geld geleistet werden.
Wenn ein Mitglied freiwillig mehr bezahlt, als der Mitgliedsbeitrag des Vereins es vorsieht, so ist die Differenzsumme als „Spende“ zu betrachten.
Im Gegensatz zur Spende sind Mitgliedsbeiträge an Vereine mit freizeitfördernden gemeinnützigen Zwecken steuerlich nicht absetzbar. Für die Beiträge darf der Verein auch keine Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.
Ich bin total froh, den kleinen blauen Spendenkönig getroffen zu haben. Denn er hat mir nicht nur diese Fragen beantwortet, sondern natürlich auch noch viel mehr zum Thema „Spenden im Verein“. Mehr dazu werde ich euch natürlich schon bald verraten.
Super diese Seite!!!
allerdings weiß ich nun leider noch immer nicht, ob der jährliche Mitgliedsbeitrag für einen als gemeinnützig anerkannten eingetragenen „Förderverein einer Gemeindebibliothek“ nun steuerlich absetzbar ist. Der Verein unterstützt die Gemeindebücherei bei de Anschaffung von Büchern, Spielen usw. und organisiert und finanziert u.a. auch Lesungen.
Die Mitglieder des Vereins dürfen sich in der Bücherei zum Beispiel DVDs unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei ausleihen.
Genau die selbe Frage stellen wir uns auch. Auch wir haben einen gemeinnützigen Verein gegründet für mildtätige Zwecke und außerdem Förderung der Jugendhilfe nach Paragraph 52. Im Moment gibt es in diesem noch keinen Mitgliedsbeitrag, aber diesen wollen wir einführen um den Verein und aufrecht erhalten zu können. Auf kurze Zeit wird auch die Kostendeckung ein größerer Posten werden um der Förderung willen.
Was ist nun zu tun das auch Mitgliedsbeiträge als steuerbegünstigt bescheinigt werden können?
Ich bin Vereinsmitglied eines GKV. Der Verein besteht nun bereits 50 Jahre. Es wurden während dieser Zeit kaum bzw. wenig Rücklagen gebildet. Nun müssen die Medien erneuert werden Die festgelegten Mitgliedsbeiträge reichen nicht mehr. Es werden Beschlüsse gefasst, wo Mitglieder aufgefordert werden die Kosten zu tragen. Leerstand wird dabei von den Rest der Mitglieder mit getragen. Trotz Gemeinnützigkeit würde eine Firma beauftragt, um eine defekte Wasserleitung zu erneuern. Muss ich die Kosten tragen, obwohl es sich um Vereinseigentum handelt.
Hallo Herr Oswald,
wir als Vereins-Blogger sind leider keine Juristen und können ihnen leider keine kompetente Antwort auf ihre Frage liefern. Mir ist aus meinem persönlichen Umfeld kein Fall bekannt, in dem Vereinsmitglieder „gezwungen“ werden konnten, Vereinskosten zu übernehmen. Ich kenne aber ihre Vereinssatzung auch nicht. Ich empfehle ihnen, sich für ihre Fragestellung an einen Juristen zu wenden. Ihre örtliche Magistratsbehörde bzw. das Rathaus haben auch oft eine Anlaufstelle, bei der Vereinsbezogene Fragen geklärt werden können.
Hallo, ich bin Kassiererin im Verein. Wir dürfen Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge ausstellen. Aber wie verhält es sich, wenn ein Mitglied für ein anderes Mitglied (nicht verwandt) den Beitrag zahlt. Wird der Beitrag für den Zahlenden dann als „normale“ Spende angesehen und zählt der Betrag als Spende Mitgliedsbeitrag? Welche Spendenbescheinigung darf für den Zahlenden ausstellen?
Hallo Manuela,
vielen lieben Dank für dein Vertrauen. Leider können wir aus Zeitgründen solche individuellen Fälle nicht recherchieren. Wir hoffen, du wirst auf der Suche nach einer Antwort noch fündig und wünschen dir alles Gute!
Viele Vereine haben einen Spezialbeitrag für fördernde Mitglieder, die nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen, aber den Verein doch weiter finanziell unterstützen wollen. Ist dieser Beitrag von den Steuern absetzbar, wenn man tatsächlich (so wie ich seit ca. 25 Jahren) keinerlei Einrichtung oder Veranstaltung des Vereins besucht?
Guten Tag Herr Sommer,
solche Fragen können (und dürfen) wir Ihnen leider nicht beantworten. Wir empfehlen, sich mit dieser Frage an einen Steuerberater zu wenden.
Wenn ein Sponsor den Mitgliedsbeitrag von einem Aktiven übernimmt, dürfen wir dafür eine Rechnung erstellen?
Wie steht es um die Tatsache, dass der Verein wegen Covid 19 seine gesamten Tätigkeiten ruhen lassen musste. Demnach konnte der Verein trotz meiner Zahlungen keine Gegenleistung anbieten. Um dem Verein in dieser Zeit nicht weiterhin zu schwächen bin ich nicht ausgetreten, deshalb könnte die fortlaufende Zahlung doch als Spende interpretiert werden?!
Darf man als Verein eine Spende an Hilfsorganisationen geben, die den Flutopfer helfen soll. Oder ist das nur von der Mitgliederversammlung, auf Antrag, zu befürworten.