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  • 15. Februar. 2016
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Zuletzt aktualisiert: 02.06.2023

Auch für Vereine sind Versicherungen ein wichtiges Thema und sollten nicht unterschätzt werden. Wir möchten Ihnen eine kleine Übersicht über die Möglichkeiten zur Versicherung von Vereinen und Verbänden geben.

Welche Versicherungen brauchen Vereine und Verbände?


Vereinshaftpflichtversicherung

Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen für jeden Verein. Die Versicherung ist notwendig, wenn der Verein aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen für Schäden haftet, welche während der Vereinsaktivitäten einem Anderen gegenüber verursacht werden (Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden).

 

Beispiele aus dem Vereinsleben:

  • Ein Fußgänger rutscht im Winter vor Ihrer Tür aus, verletzt sich und beschuldigt den Verein, dass nicht ausreichend gestreut war. Für das Gelände und Gebäude, welches vom Verein genutzt wird, obliegt dem Verein die Verkehrssicherungspflicht (z.B. Räum und Streupflicht)
  • Während einer Podiumssitzung stolpert ein Vorstandsmitglied über ein Stromkabel und löst damit eine Kettenreaktion aus. Die angeschlossenen Mikrofone (Eigentümer ist das Hotel in welchem diese Sitzung abgehalten wird) fallen herunter. Einige Mikrofone sind danach defekt.
  • Bei einem von Ihrem Verein organisiertem Kinderfest dürfen die Kinder mit Heißklebepistolen basteln. Leider verbrennt sich ein Kind an der Pistole. Die Eltern fordern nun Schmerzensgeld.

Im Schadenfall besteht die Leistung des Versicherers in der Prüfung der Haftpflichtfrage (Haftung), bei berechtigten Ansprüchen im Schadenersatz und bei unberechtigten Ansprüchen in der Abwehr. Die Bernhard Assekuranz bietet Ihnen dafür einen guten Basisschutz!

Auch Vereine sollten sich durch Versicherungen absichern.

Welche Versicherungen brauchen Vereine?

Im Folgenden ein Auszug aus dem Versicherungskonzept der Bernhard Assekuranzmakler:

  • Personen und/oder Sachschäden, Umweltschaden mit 5 Mio €.

Versichert sind noch weitere Schäden, die bei anderen Anbietern oft nur gegen Zahlung einer Zusatzprämie mitversichert sind, z.B.:

  • Schäden an gemieteten Gebäude und beweglichen Sachen
  • Schäden an fremden Kfz durch Be-/Entladen
  • Schäden an Sachen der Mitarbeiter (Belegschaftshabe)
  • Schadenersatzansprüche nach dem Allgemeines Gleichstellungsgesetz
  • Schlüsselverlust

Ergänzend zur Vereins-Haftpflichtversicherung kann je nach Ihren Vereinstätigkeiten eine gesonderte Veranstalter oder/und eine Reiseveranstalter- Haftpflichtversicherung sinnvoll sein.

Vereins- Gruppen- Unfallversicherung

Hierbei kann der Verein seine ehrenamtlich tätigen Vereins-Mitarbeiter, Vereins-Mitglieder, Honorarkräfte oder auch die Teilnehmer an Ihren Veranstaltungen versichern. Die Unfallversicherung ist zu empfehlen, da vor allem die ehrenamtlich engagierten Vereinsmitglieder oft keinen Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung haben. Sie als Verein präsentieren sich damit nicht nur als Förderer Ihrer Sache, sondern auch als verantwortungsbewusste Organisation gegenüber den eigenen Mitgliedern, wenn ihnen z.B. aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit ein dauerhafter körperlicher Schaden widerfährt.

Die Vereins-Gruppen-Unfall-Versicherung ist auch für festangestellte Mitarbeiter sinnvoll. Diese haben zwar oft schon über die gesetzliche Unfallversicherung oder über die Berufsgenossenschaft eine Absicherung; allerdings sind die Leistungen der anderen Versicherungen oft geringer oder an höhere Bedingungen geknüpft.

Rechtschutzversicherung

Sie zahlt anfallende Gerichts- und Anwaltskosten in den vereinbarten Bereichen. Da diese Kosten schnell bei ein paar Tausend Euro liegen können ist es besonders wichtig, dass der Verein sich gegen das Risiko, von einem Dritten verklagt zu werden, absichert.

Der Rahmenvertrag der Bernhard Assekuranz beinhaltet die wichtigsten Bereiche, welche für einen Verein interessant sind:

  • Straf-Rechtsschutz
    Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts (gilt speziell bei fahrlässiger Körperverletzung/ Tötung).
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflicht- Bestimmungen (z.B. nach § 823 BGB), auch wegen Gebäude- und sonstiger Schäden an Grund und Boden.
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz
    Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des versicherten Vereines bzw. der versicherten Organisationen aus Arbeitsverhältnissen mit Mitarbeitern.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
    Wahrnehmung rechtlicher Interessen des versicherten Vereins bzw. der versicherten Organisationen vor Sozialgerichten in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Streitigkeiten mit der Künstlersozialkasse).
  • einfacher Vertrags-Rechtsschutz
    Geltendmachung von Ansprüchen für alle Hilfsgeschäfte im Zusammenhang mit der Einrichtung oder der Ausstattung von Büro- und sonstigen Vereinsräumen, beim Kauf von Geräten und Anlagen, Mobiliar und Material, auch bei Reparaturarbeiten an Geräten und Gebäuden.
  • Steuer-Rechtsschutz und Daten- Rechtsschutz
    in Gerichtsverfahren.
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz: (kann bei Bedarf gegen Zuschlag versichert werden)
    Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs bestimmter vorsätzlicher Straftaten wie z.B. Umweltdelikte, Subventionsbetrug, Steuervergehen, unterlassene Hilfeleistung, Sachbeschädigung, Nötigung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, übler Nachrede und ähnlicher Straftatbestände. Dies gilt aber nicht bei Anklagen wegen Betrugs, Unterschlagung oder Untreue u. ä. (Aber: Die Versicherungsgesellschaft hat ein Rückforderungsrecht bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz).
  • Verkehrs- bzw. Fahrzeug- mit Fahrer-Rechtsschutz und /oder
    Miet- bzw. Grundstücks-Rechtsschutz
    (kann bei Bedarf gegen Zuschlag versichert werden)

Vermögensschaden- und D&O- Haftpflichtversicherung

Vermögensschäden sind finanzielle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Sie können beim Verein selbst eintreten oder bei einem Dritten. Solche reinen Vermögensschäden werden nicht von einer Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. Umso wichtiger ist für solche Fälle der Abschluss einer Vermögensschaden- und einer D&O-Haftpflichtversicherung.

Schadenbeispiele aus dem Vereinsleben:

  • Ein Mitarbeiter oder ein Organ vergisst, Fördermittel oder Zuschüsse für den Verein fristgerecht zu beantragen.
  • Eine Mitarbeiterin, die immer als sehr verlässlich galt, gerät privat in die Schuldenfalle und veruntreut Gelder des Vereins.
  • Der Verein stellt falsche Spendenbescheinigungen aus. Dadurch kann der Spender die Geldzuwendung nicht beim Finanzamt absetzen. Für die entgangene Steuerminderung kann der Spender vom Verein einen Ersatz verlangen.
  • Die Buchhaltung des Vereins berechnet die Sozialabgaben falsch. Der Rentenversicherungsträger fordert nun ein Mehrfaches an Beiträgen nach.
  • Ausstehende Forderungen werden nicht rechtzeitig genug vom zuständigen Mitarbeiter eingezogen.
  • Wegen unzureichender interner Kontrolle der Vorgesetzten fällt dies zu spät auf, die Forderungen sind verjährt.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung = VH

schützt das Vermögen des Vereins. Sie deckt Vermögensschäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen im Rahmen von satzungsgemäßen Tätigkeiten verursacht werden. Versicherte Personen sind alle Mitarbeiter des Vereins und seine Organe (wer Organ ist, siehe gleich bei der D&O mehr).

Auf dem Markt werden oft Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen angeboten, die nur Vermögensschäden decken, die durch eine fahrlässige Pflichtverletzung entstanden sind. Über die Bernhard Assekuranz können Sie auch eine VH bekommen, die auch durch Vorsatz begangene Pflichtverletzungen abdecken. Hier lohnt sich ein Preis-Leistungs-Vergleich.

Director´s and Officer´s-Haftpflichtversicherung = D&O

Die D&O schützt primär das Privatvermögen der Organe. Die D&O-Haftpflichtversicherung ist wichtig, weil Organe, egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig, grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen haften. Wer Organ ist, steht jeweils in der Satzung des Verbands bzw. Vereins. Versicherbar als Organe sind z.B. Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, Präsidium, Prokuristen, leitende Angestellte, besondere Vertreter. Die D&O deckt Vermögensschäden, die das Organ fahrlässig im Rahmen der Tätigkeit als Organ verursacht hat. Organe können durch ein aktives Tun oder Unterlassen eine schuldhafte Pflichtverletzung begehen, z.B. fehlerhafte Auswahl, Kontrolle und Organisation von Personal oder Arbeitsabläufen, das sogenannte Organisationsverschulden. Erleidet der Verein oder ein Dritter durch eine fahrlässige Pflichtverletzung des Organs einen Vermögensschaden, kann das Organ von dem Geschädigten in Anspruch genommen werden.

Der Verein sollte sowohl eine VH als auch eine D&O haben, weil sich die beiden Versicherungen gegenseitig ergänzen. Die eine Versicherung kann die andere nicht ersetzen. (Weitere Informationen zu VH und D&O finden sie hier)

   

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts

hat für Mitglieder und Organe zwar gewisse Haftungserleichterungen gebracht. Die Erleichterungen gelten allerdings nur für ehrenamtlich tätige bzw. geringfügig vergütete Personen und außerdem nur für einfach fahrlässig verursachte Schäden. Insbesondere im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Haftungsansprüche, z.B. steuerlicher Art, greifen die Haftungserleichterungen nicht. Außerdem schützt das Gesetz zwar die ehrenamtlich Tätigen. Dem Verein ist aber trotzdem ein Vermögensschaden entstanden, auf dem er nach Möglichkeit nicht sitzen bleiben sollte. Ein auf den Verein abgestimmter Versicherungsschutz ist daher auch weiterhin notwendig.

 

Gebäudeversicherung, Inhaltsversicherung, etc.

falls Ihr Verein Gebäude-Eigentümer ist oder wertvolles Inventar hat (oder auch Elektronik, Musikinstrumente, Zelte o.a.), sprechen Sie uns an.

 

KFZ- und Dienstfahrt-Versicherung

Falls Ihr Verein Kfz-Eigentümer ist, oder Mitarbeiter für Dienstfahrten ihre privaten PKWs benutzen, sprechen Sie die Profis der Bernhard Assekuranz an.

Für die Versicherung Ihres Vereins empfehlen wir unseren Partner Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co.KG.

Seit über 60 Jahren sind sie als Versicherungsmakler tätig und spezialisiert auf den Non-Profit-Bereich und gemeinnützige Maßnahmenträger. Sie helfen Ihnen gerne und beraten Sie kompetent. Die Bernhard Assekuranz bietet schnelle Bearbeitung Ihres Versicherungswunsches und im Schadenfall. Das Team besteht aus speziell ausgebildeten Mitarbeitern: Versicherungskaufleute, Bankkaufmann, Betriebswirt, Volkswirt, Juristen usw. Ergänzend haben sie über die Jahre ein Kompetenznetzwerk aufgebaut mit Kontakten zu Rechtsanwälten, Steuerberatern und anderen Beratern, die auf Vereine und Verbände spezialisiert sind. Außerdem bietet die Bernhard Assekuranz Vorträge von Referenten z.B. bei Veranstaltungen und Verbandstagungen.

Die Bernhard Assekuranz vertritt nicht nur Ihre Interessen sondern auch die von weiteren 15.000 Vereinen und Verbänden gegenüber den Versicherern und kann dadurch ein besseres und maßgeschneidertes Versicherungskonzept verhandeln.

Diese Info ist ein Auszug aus den vielfältigen Angeboten der Bernhard Assekuranz. Sie kann kein Beratungsgespräch ersetzen. Kontaktieren Sie die Bernhard Assekuranz und lassen Sie sich beraten.



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