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Warum werden bei der Nebenkostenabrechung 13 Monate an Vorauszahlungen berücksichtigt?

Gepostet am 28.05.2020;

Bei manchen Abrechungszeiträumen kommt es zu dem Fall, dass die Software für 13 Monate Vorauszahlungen heranzieht und dass, obwohl der Zeitraum vorschriftsmäßig nur 12 Monate umfasst. Dieses Verhalten kann zum Beispiel bei Abrechnungszeiträumen, die in einem Monat starten und enden, also zum Beispiel vom 15.03. des Jahres zum 16.03. des Nachfolgejahres.

Hintergrund hierfür ist das der Gültigkeitszeitraum immer volle Monate betrifft, also vom 01. zum 30./31. eines Monats. Aufgrund dessen wird der Beginn/Endmonat doppelt heran gezogen.

Um dies zu verhindern besteht im WISO Hausverwalter die Möglichkeit die vorliegende Buchung zu splitten und zwei unterschiedliche Gültigkeitszeiträume einzugeben. Wählen Sie hierfür unter "Einnahmen / Ausgaben > Einnahmen und Ausgaben" die Buchung Vorauszahlungsbuchung aus und klicken auf "Ändern". Wählen Sie nun den Punkt "Buchungskonto aufteilen" und geben für die fraglichen Zeiträume Betrag, Konto und Gültigkeitszeitraum ein. Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit "Speichern".

In den älteren Versionen des WISO Hausverwalter ist die Splittung einer Buchung in unterschiedliche Gültigkeitzeiträume noch nicht möglich. Hier empfehlen wir zwei Buchungen für die Anfangs- und Endmonate zu erstellen.



 





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