
Gepostet am 25.09.2019;
Über den Dialog "Verwaltung > Fahrzeuge" können Sie alle mit dem Fahrzeug zusammenhängenden Kosten erfassen. Dies sind im Detail:
- Abschreibung
- Tankkosten
- Öl und sonstige Betriebsstoffe
- Reparaturen und Inspektionen
- Wagenpflege
- Steuern
- Versicherungen
- Zinsen
- Sonstige
Basierend auf den erfassten Kosten und im Veranlagungsjahr gefahrenen Kilometern wird dann der individuelle Kilometersatz ermittelt und kann in der Steuererklärung verwendet werden.
Wichtiger Hinweis:
Die tatsächlichen Kosten können bei den Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht angesetzt werden. Hier gilt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten, die Kilometerpauschale. Einzige Ausnahme ist der Ansatz der tatsächlichen Kosten bei Behinderung. Falls Sie also aus beruflicher Sicht nur die Wege zwischen Wohnung und Arbeit mit dem PKW zurückgelegt haben und es liegt keine Behinderung vor, können Sie auf die Erfassung der tatsächlichen Kosten verzichten.