Gepostet am 26.11.2024;
Der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage erfolgt in der Regel in Form eines Gewerbebetriebs, also liegen hier Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb vor. Dementsprechend erfolgt die Erfassung im Programm im Bereich der "Gewinneinkünfte", unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieb". Hier können alle Einnahmen und Ausgaben, Abschreibungen, und so weiter erfasst werden.
Unter dem Suchbegriff "Fotovoltaikanlage" in der Programmhilfe finden Sie mehrere Urteile und Verwaltungsanweisungen, in welchem die einkommensteuerliche Behandlung beschrieben wird.
In allen unseren Programmen existiert ein Eingabebereich zur vereinfachten Erfassung des Sachverhalts. Dies ermöglicht Ihnen die direkte Erstellung der zugehörigen Anlage EÜR und der Umsatzsteuererklärung für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage oder eines Blockheizkraftwerks im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Sofern die Steuerbefreiung ab dem Jahr 2022 greift, wird keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt. Die Umsatzsteuererklärung kann weiterhin direkt mit der Einkommensteuererklärung versendet werden.