
Gepostet am 14.01.2022;
Laut den aktuellen Informationen des ELSTER-Newsletters des bayerischen Landesamts für Steuern wird es - zumindest vorübergehend - nicht mehr möglich sein elektronische Bescheiddaten für Änderungsbescheide herunterzuladen. Die Zustellung solcher Bescheiddaten erfolgt nur noch postalisch. Diese Änderung betrifft alle Veranlagungsjahre.