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Kumulierte Teil- und Schlussrechnungen nach VOB ab der Mehrtsteuersenkung 2020 in WISO MeinBüro 365 erstellen

Gepostet am 30.06.2020;

Hier werden praktische Szenarien im Schwerpunkt der kumulierten Teil- und Schlussrechnungen nach VOB zur Verfügung gestellt, welche die optimale Vorgehensweisen erläutert.

Diese Beschreibung bezieht sich speziell auf kumulierte Teil- und Schlussrechnungen nach VOB, zu erkennen an diesem Haken im Auftrag:

 

Warum kann dies überhaupt problematisch sein?

Wurde der Auftrag noch vor der Mehrwertsteuersenkung 2020 mit den Steuersätzen 19% und 7% erstellt, gibt es verschiedene Situationen, in denen dies bei der Erstellung der Teil- und Schlussrechnung im Zeitraum ab der Mehrwertsteuersenkung berücksichtigt werden muss. Anders als bei Abschlagsrechnungen wird jede Teilrechnungen nach dessen Leistungsdatum / Lieferdatum besteuert. Demnach kann es sein dass Teil- und Sammelrechnungen nach VOB mit 19% sowie mit 16% zu einem Auftrag erstellt werden müssten.

Dieser FAQ-Eintrag beschreibt folgende Szenarien:

  • Die Schlussrechnung fällt in den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung
  • Sowohl die Teilrechnung als auch die Schlussrechnung fallen in den Zeitraum der verminderten Mehrwertsteuer
  • Nur eine Teilrechnung fällt in den Zeitraum der verminderten Mehrwertsteuer

Die Schlussrechnung fällt in den Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung

Lösung 1:
In diesem Fall stellen Sie die Rechnung vorerst mit den alten Steuersätzen aus. Als nächstes nutzten Sie die Rechnungskorrektur-Funktion von WISO MeinBüro und führen diese auf die jeweilige Rechnung aus.

Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf die entsprechende Rechnung und wählen dann Korrekturrechnung erstellen.

Bestätigen Sie diesen Hinweis mit Ja (mehr dazu später):

Diese Funktion storniert nun die Schlussrechnung und erstellt eine neue normale Rechnung, in der Sie den für diesen Zeitraum korrekten Steuersatz anpassen können. Begeben Sie sich dazu in der Rechnung oben links unter "Erweitert" und ändern hier den vollen und halben Mehrwertsteuersatz auf 16% und 5%.

 

Diese Rechnungskorrektur müssen Sie Ihrem Kunden zusammen mit der ursprünglichen Schlussrechnung zur Verfügung stellen. Damit diese neu erstellte Rechnung für Ihren Kunden als Rechnungskorrektur erkennbar ist, nutzen Sie am besten unsere kostenfreie Online-Vorlage Rechnungskorrektur. Weitere Informationen zu den angebotenen Vorlagen finden Sie hier.

 

Sobald Sie diese Rechnung schließen, erscheint folgender Dialog:

Wir raten dazu, hier Punkt 2 "Ursprungs- und Stornorechnung vollständig bezahlt" zu wählen. Dabei werden sowohl die ursprüngliche Schlussrechnung, als auch die Stornorechnung vollständig bezahlt. Die neu erstellte Rechnungskorrektur erhält den Zahlungsstatus teilweise gezahlt, im offenen Betrag werden die bereits erstellten Abschlagsrechnungen berücksichtigt. Sobald die Zahlung des Kunden eingeht, kann diese der Rechnungskorrektur zugeordnet werden.

 

Lösung 2:

Sofern im Auftrag nur ein einziger Steuersatz verwendet wird (entweder 19% oder 7%), können Sie wie folgt vorgehen, um die noch nicht gelieferten Artikel mit 16% beziehungsweise 5% im Auftrag zu hinterlegen. So können Teil- und Schlussrechnung mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz von 16% oder 5% erstellt werden.

  • Begeben Sie sich oben rechts im Auftrag unter "Erweitert" und wählen Sie als halben Mehrwertsteuersatz 16% aus (beziehungsweise 5%, sollte der volle Mehrwertsteuersatz 7% betragen).

  • Suchen Sie dann in der "Eingabemaske" des Auftrags die Artikelpositionen heraus, die bereits vor der Mehrwertsteuersenkung teilweise geliefert wurden. Senken Sie für diese bereits teilweise gelieferten Positionen die Menge auf die bereits gelieferte Anzahl. Legen Sie für die Differenz, also die noch offene Anzahl, eine weitere Artikelposition des gleichen Artikels an. Ändern Sie nun für die noch offene Position den Mehrwertsteuersatz auf 16% beziehungsweise 5%

(Falls bei Ihnen die Spalte "MwSt. Satz" fehlen sollte, klicken Sie einfach auf "Spalten definieren..." und ziehen das Feld "MwSt. Satz" beispielsweise neben den "Listenpreis". Erscheinen zwei grüne Pfeile, lassen Sie die Maustaste einfach los, um die Spalte für den Mehrwertsteuersatz dort abzulegen.)

  • Falls diese Artikel noch komplett offen sind und nicht bereits teilweise geliefert wurden: Ändern Sie den Mehrwertsteuersatz dieser Artikel einfach auf 16% beziehungsweise 5%

So befinden sich im Auftrag die noch offenen Artikel mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz.

 

Sowohl die Teilrechnung als auch die Schlussrechnung fallen in den Zeitraum der verminderten Mehrwertsteuer

Lösung 1:

Sofern im Auftrag nur ein einziger Steuersatz verwendet wird (entweder 19% oder 7%), können Sie wie folgt vorgehen, um die noch nicht gelieferten Artikel mit 16% beziehungsweise 5% im Auftrag zu hinterlegen:

  • Begeben Sie sich oben rechts im Auftrag unter "Erweitert" und wählen Sie als halben Mehrwertsteuersatz 16% aus (beziehungsweise 5%, sollte der volle Mehrwertsteuersatz 7% betragen).

 

  • Suchen Sie dann in der "Eingabemaske" des Auftrags die Artikelpositionen heraus, die bereits vor der Mehrwertsteuersenkung teilweise geliefert wurden. Senken Sie für diese bereits teilweise gelieferten Positionen die Menge auf die bereits gelieferte Anzahl. Legen Sie für die Differenz, also die noch offene Anzahl, eine weitere Artikelposition des gleichen Artikels an. Ändern Sie nun für die noch offene Position den Mehrwertsteuersatz auf 16% beziehungsweise 5%

 

(Falls bei Ihnen die Spalte "MwSt. Satz" fehlen sollte, klicken Sie einfach auf "Spalten definieren..." und ziehen das Feld "MwSt. Satz" beispielsweise neben den "Listenpreis". Erscheinen zwei grüne Pfeile, lassen Sie die Maustaste einfach los, um die Spalte für den Mehrwertsteuersatz dort abzulegen.)

  • Falls diese Artikel noch komplett offen sind und nicht bereits teilweise geliefert wurden: Ändern Sie den Mehrwertsteuersatz dieser Artikel einfach auf 16% beziehungsweise 5%.

So befinden sich im Auftrag die noch offenen Artikel mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz.

 

Lösung 2:

Diese Lösung bietet sich dann an, wenn keine teilweise gelieferten Positionen im Auftrag bestehen.

  • Öffnen Sie den Auftrag
  • Notieren Sie sich die Artikel, die noch nicht geliefert sind und löschen diese
  • Erstellen Sie einen neuen Auftrag
  • Stellen Sie sicher, dass hier die korrekten Mehrtwertsteuersätze voreingestellt sind (durch Klick oben rechts auf "Erweitert")

 

  • Fügen Sie hier die Artikel ein, die zuvor gelöscht wurden
  • Ergänzen Sie gegebenenfalls im Einleitungstext einen Verweis auf den ursprünglichen Auftrag

Sie haben somit einen neuen Auftrag über die offenen Artikel mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz erstellt.

Tipp: Anstatt die Artikel händisch in einem neuen Auftrag einzufügen, können Sie auch den kompletten Auftrag "Kopieren und bearbeiten", darin die Mehrwertsteuer anpassen und die bereits im anderen Auftrag gelieferten Positionen löschen. Wichtig wäre auch hier, im ursprünglichen Auftrag die Artikel zu löschen, über die der neue Auftrag erstellt wurde.

 

Nur eine Teilrechnung fällt in den Zeitraum der verminderten Mehrwertsteuer

Sofern im Auftrag nur ein einziger Steuersatz verwendet wird (entweder 19% oder 7%), können Sie wie folgt vorgehen, um die noch nicht gelieferten Artikel mit 16% beziehungsweise 5% im Auftrag zu hinterlegen:

  • Begeben Sie sich oben rechts im Auftrag unter "Erweitert" und wählen Sie als halben Mehrwertsteuersatz 16% aus (beziehungsweise 5%, sollte der volle Mehrwertsteuersatz 7% betragen).

 

(Falls bei Ihnen die Spalte "MwSt. Satz" fehlen sollte, klicken Sie einfach auf "Spalten definieren..." und ziehen das Feld "MwSt. Satz" beispielsweise neben den "Listenpreis". Erscheinen zwei grüne Pfeile, lassen Sie die Maustaste einfach los, um die Spalte für den Mehrwertsteuersatz dort abzulegen.)

  • Falls diese Artikel noch komplett offen sind und nicht bereits teilweise geliefert wurden: Ändern Sie den Mehrwertsteuersatz dieser Artikel auf 16% beziehungsweise 5%

So befinden sich im Auftrag die noch offenen Artikel mit dem korrekten Mehrwertsteuersatz.

Hinweis: Die hier gezeigten Lösungen lassen sich auf gleichem Weg, nur eben mit vertauschten Mehrwertsteuersätzen auch nach Ende der Mehrwertsteuersenkung 2020 anwenden, falls die Aufträge im Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung mit 16% oder 5% geschrieben wurden.


Dieser Eintrag ist in folgenden Kategorien zu finden: Mehrwertsteuersenkung 2020

 





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