
Gepostet am 04.05.2021;
Geben Sie in den persönlichen Daten des Steuerpflichtigen / Ehemanns den Familienstand "verwitwet" und das Datum im Veranlagungsjahr an, unabhängig davon, welcher der beiden Partner verstorben ist. Unterhalb des jeweiligen Geburtsdatums in den persönlichen Daten des Steuerpflichtigen, des Ehepartners oder des Lebenspartners tragen Sie dann das Sterbedatum ein.
oder
Eingabe, wenn Steuerpflichtiger verstorben
Eingabe, wenn Ehe- oder Lebenspartner verstorben
Bei der Datenübernahme in die nachfolgende Jahresversion wird der überlebende Partner übernommen und in der Berechnung letztmalig der Splittingtarif ("Gnadensplitting") berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
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