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Wer kann sich für das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren registrieren?

Gepostet am 09.07.2021;

Seit dem 01.07.2021 gelten die neuen Vorgaben zum One-Stop-Shp hinsichtlich getätigter Verkäufe innerhalb Europas. Ob dieses Verfahren auch für Sie und Ihre Unternehmung Relevanz hat, können Sie anhand der nachstehend bereitgestellten Infografiken überprüfen. 

  1. Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Deutschland oder in einem EU-Land
  2. Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Drittland außerhalb der EU
  3. Unternehmen: Sitz in Deutschland, Umsätze kommen aus MOSS-Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronischer Dienstleistungen

 

Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Deutschland oder in einem EU-Land

 

 

Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Drittland außerhalb der EU

 

 

Unternehmen: Sitz in Deutschland, Umsätze kommen aus MOSS-Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronischer Dienstleistungen

 

 


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