
Gepostet am 21.11.2022;
Bis zur Höhe der Kirchensteuer im jeweiligen Bundesland sind die Beiträge an Religionsgemeinschaften wie Kirchensteuern zu berücksichtigen. Ein darüber hinaus gehender Betrag ist als Spende zu berücksichtigen.
Von der Software wird in einem solchen Fall automatisch ein entsprechender Hinweis in den "Ergänzenden Angaben zur Steuererklärung" hinterlegt, damit der Sachverhalt korrekt vom zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts berücksichtigt wird.
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