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Für eine unterstützte, im Ausland ansässige Person wird die Eingabe einer deutschen Steuer-Identifikationsnummer verlangt (Versionen ab dem Steuerjahr 2020)..

Gepostet am 13.10.2023;

Sie unterstützen eine im Ausland ansässige Person, die keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer hat? Die Software gibt in diesem Fall im Erfassungsdialog für den Unterhalt an bedürftige Personen bei der Überprüfung der Eingaben die folgende Meldung aus:

"Bitte geben Sie die Steuer-Identifikationsnummer des Empfängers an.

Die Unterhaltszahlungen können nur abgezogen werden, wenn Sie die Steuer-Identifikationsnummer des Empfängers angeben.

Der Empfänger muss Ihnen die Nummer mitteilen. Andernfalls kann das zuständige Finanzamt Auskunft geben.

Sie können diesen Hinweis ignorieren, wenn die Person in Deutschland weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig ist und deshalb keine deutsche Steuer-Identifikationsnummer hat."

Die Übertragung per ELSTER ist trotz dieses Hinweises möglich, da diese Meldung in einem solchen Fall durch einen Klick auf die Schaltfläche "Diesen Hinweis ignorieren" ignoriert werden kann. Bei in Deutschland ansässigen Personen handelt es sich allerdings um eine Pflichtangabe.



 





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