Gepostet am 23.11.2023;
Oftmals liegt die Ursache in der unvollständigen Abgabe Ihrer Steuererklärung begründet. Bitte prüfen Sie zunächst die folgenden Punkte:
Die Überprüfung der korrekten Abgabe führen Sie bitte anhand des Ihnen vorliegenden Sendeberichts eigenständig durch. Dazu rufen Sie den Sendebericht in Ihrem jeweiligen Steuerprogramm auf:
- WISO Steuer für Windows (WISO Steuer-Sparbuch, WISO Steuer-Start, WISO Steuer-Plus):
Öffnen Sie bitte die versandte Einkommensteuererklärung und klicken Sie auf "Datei > Dateieigenschaften > Eigenschaften der Datei anzeigen > Abgabe / ELSTER > Protokoll ansehen". - WISO Steuer für den Mac (WISO Steuer-Mac und WISO Steuer (App Store-Version):
Öffnen Sie bitte die versandte Einkommensteuererklärung und klicken Sie auf "WISO Steuer-Mac / WISO Steuer > Ablage > Dateieigenschaften > Abgabe / ELSTER > Protokoll ansehen". - WISO Steuer im Web:
Öffnen Sie bitte die versandte Einkommensteuererklärung und klicken Sie auf "Sendebericht". - WISO Steuer auf dem Smartphone:
Öffnen Sie bitte die versandte Einkommensteuererklärung und tippen Sie auf "Sendebericht". - tax:
Öffnen Sie bitte die versandte Einkommensteuererklärung und klicken Sie auf "Datei > Eigenschaften > Abgabe / ELSTER > Protokoll ansehen".
Im Sendebericht finden Sie die Informationen wie und wann die Einkommensteuererklärung abgegeben wurde. Zudem erkennen Sie mit welchem Ordnungsbegriff (Telenummer) und mit welcher Transferticketnummer die Abgabe erfolgte.
Wichtig sind in diesem Bereich die Angaben zu "ELSTER-Zertifikat" und "Belege und Anlagen werden nachgereicht".
Im Bereich "ELSTER-Zertifikat" können folgende Abgabearten vorhanden sein:
- "Steuer-Versand"
Tipp: Bei Verwendung dieser Abgabeart hilft oftmals der Hinweis an den zuständigen Sachbearbeiter, dass die Abgabe mit dem Organisationszertifikat der Buhl Data GmbH erfolgte. - "Abgabe mit ELSTER-Zertifikat"
Bei diesen beiden Optionen ist die Einkommensteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermittelt worden. Zusätzlich ist hier der Bereich "Belege und Anlagen werden nachgereicht" zu beachten. Falls dort "Ja" steht, kann das Finanzamt Ihre Einkommensteuererklärung erst bearbeiten, wenn die "Unterlagen für das Finanzamt" beim Finanzamt vorliegen. Diese Unterlagen sind mit "Unterlagen für das Finanzamt" betitelt und können jederzeit nach der Abgabe innerhalb Ihrer Einkommensteuererklärung eingesehen, ausgedruckt und postalisch oder elektronisch (seit dem Steuerjahr 2020) nachgereicht werden. - "ELSTER Abgabe mit Unterschrift" (Diese Abgabemöglichkeit ist seit dem Steuerjahr 2021 entfallen)
Sofern Sie Ihre Einkommensteuererklärung per ELSTER mit Unterschrift abgegeben haben, reichen Sie bitte die komprimierte Einkommensteuererklärung (ELSTER-Hauptvordruck) mit Ihrer Unterschrift beim Finanzamt ein. Den ELSTER-Hauptvordruck samt Begleitschreiben finden Sie im Bereich "Für das Finanzamt" direkt nach dem Öffnen der Einkommensteuererklärung.
Falls die angegebenen Punkte von Ihnen berücksichtigt worden sind, wenden Sie sich bitte mit dem vorliegenden Sendebericht direkt an das zuständige Finanzamt, damit dort der Verbleib Ihrer Einkommensteuererklärung überprüft werden kann.