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Wer muss eine Grundsteuer-Erklärung abgeben?

Gepostet am 19.01.2023;

Alle Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuer-Erklärung abzugeben – unabhängig davon, ob und wie das Grundstück genutzt wird. Bebaute Grundstücke sind also ebenso betroffen wie Feld-, Wald- und Wiesengrundstücke. Es macht auch keinen Unterschied, ob das Grundstück selbst genutzt, vermietet oder verpachtet ist.

Grundsätzlich gilt: Für alle Grundstücke und wirtschaftlichen Einheiten, für die Sie aktuell von Ihrer Kommune einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden.


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