
Gepostet am 12.08.2022;
Für die Grundsteuer-Erklärung benötigen Sie diese Angaben:
- bisheriges Einheitswert-Aktenzeichen oder Steuernummer,
- Lage des Grundstücks,
- Gemarkung und Flurstück,
- Eigentumsverhältnisse,
- Grundstücksart (also zum Beispiel Wohngrundstück oder Eigentumswohnung),
- Grundstücksfläche, Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes,
- Nutzungsart,
- Baujahr bzw. Jahr der Kernsanierung, ggf. Nachweis über die Abbruchverpflichtung.
Diese Informationen finden Sie zum Beispiel im Grundbuchauszug, dem bisherigen Einheitswertbescheid, der Teilungserklärung, dem Kaufvertrag oder den Bauunterlagen.
Da in einigen Bundesländern statt des Aktenzeichens die Steuernummer benötigt wird, halten Sie diese bitte ebenfalls bereit. Hierbei handelt es sich um die altbekannte Steuernummer, welche Ihnen durch das für Sie zuständige Finanzamt zugeteilt wurde. Sie finden diese auf jedem Steuerbescheid.
Dieser Eintrag ist in folgenden Kategorien zu finden:
WISO Grundsteuer