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Zusammenführung oder Teilung von Wohneinheiten

Gepostet am 02.08.2022;

Durch Modernisierungsmaßnahmen kommt es vor, dass Wohneinheiten geteilt oder zusammengeführt werden und in diesem Fall neu zu bewertende Einheiten entstehen. In diesem Fall beachten Sie bitte folgende Hinweise:

 

Zusammenführung von Wohneinheiten:

Um eine Zusammenführung von Wohneinheiten zu erfassen, hinterlegen Sie bei einer der bestehenden Wohnungen die erhöhte Wohnfläche unter "Stammdaten > Wohnungen/Einheiten > Jeweilige Wohneinheit > Anteile an der Wohnung/Einheit an den Umlageschlüsseln > Wohnfläche", indem Sie bei der Option "Hat sich der Schlüssel geändert und sollen daher verschiedene Werte zeitraumbezogen erfasst werden?" die Möglichkeit "Ja" auswählen. Anschließend erscheint eine Tabelle, in der Sie zeitraumbezogen die Änderung der Wohnfläche hinterlegen können. Stellen Sie bitte sicher, dass sowohl ein Eintrag ab Beginn der Abrechnungsjahres für die Wohnfläche vor der Zusammenführung vorliegt, als auch die zukünftige, neue Wohnfläche. Führen Sie dies entsprechend in der anderen Wohneinheit umgekehrt durch. Stellen Sie sicher, dass die Wohnfläche hier bis zur Zusammenführung den originalen Wert hab und nachher dann "0", um die Wohnung auszuschließen. Bitte beachten Sie, dass die Wohnung nicht gelöscht werden darf, um die Vollständigkeit der Daten vor der Zusammenführung zu gewährleisten, ansonsten kann keine Abrechnung der Zeiträume davor mehr erfolgen.

Achten Sie weiterhin auf Ihre Angaben zu den jeweiligen Mietern/Eigentümern unter "Stammdaten > Wohnungen/Einheiten > Angaben zu den Mietern und Verträgen" beziehungsweise "Stammdaten > Wohnungen/Einheiten > Angaben zu den Eigentümern". Stellen Sie sicher, dass für die neue, große Wohnung der vorherige, sowie nachfolgende Mieter hinterlegt ist. Bei der genullten Wohnung hinterlegen Sie den Mieter bis zum Zeitpunkt der Zusammenführung. Anschließend gilt hier ein Leerstand.

Je nach Abrechnungssituation, achten Sie weiterhin darauf, Ihre vorliegenden Verteilungen/Umlageschlüssel entsprechend anzupassen, um die Kosten korrekt auf lediglich existente Wohneinheiten umzulegen. Gehen Sie hierzu wie zuvor bei dem Umlageschlüssel "Wohnfläche" vor.

 

Teilung von Wohneinheiten:

Um eine Wohnungsteilung zu hinterlegen, legen Sie zuerst eine neue Wohneinheit mit den entsprechenden Angaben unter "Stammdaten > Wohnungen/Einheiten" an. Anschließend hinterlegen Sie bei der alten Wohnung die verminderte Wohnfläche unter "Stammdaten > Wohnungen/Einheiten > Alte Wohneinheit > Anteile an der Wohnung/Einheit an den Umlageschlüsseln > Wohnfläche", indem Sie bei der Option "Hat sich der Schlüssel geändert und sollen daher verschiedene Werte zeitraumbezogen erfasst werden?" die Möglichkeit "Ja" auswählen. Anschließend erscheint eine Tabelle, in der Sie zeitraumbezogen die Änderung der Wohnfläche hinterlegen können. Stellen Sie bitte sicher, dass sowohl ein Eintrag ab Beginn der Abrechnungsjahres für die Wohnfläche vor der Wohnungsteilung vorliegt, als auch die zukünftige, neue Wohnfläche. Führen Sie dies entsprechend in der anderen Wohneinheit durch. Stellen Sie sicher, dass die Wohnfläche bis zum Teilungszeitpunkt "0" ist und ab Teilungszeitpunkt dann die korrekte Fläche.

Achten Sie weiterhin auf Ihre Angaben zu den jeweiligen Mietern/Eigentümern unter "Stammdaten > Wohnungen/Einheiten > Angaben zu den Mietern und Verträgen" beziehungsweise "Stammdaten > Wohnungen/Einheiten > Angaben zu den Eigentümern". Stellen Sie sicher, dass für die aufgeteilte Wohnung der vorherige, sowie nachfolgende Mieter hinterlegt ist. Bei der neu entstandenen Wohnung hinterlegen Sie den Mieter erst ab dem Teilungszeitpunkt.

Je nach Abrechnungssituation, achten Sie weiterhin darauf, Ihre vorliegenden Verteilungen/Umlageschlüssel entsprechend anzupassen, um die Kosten korrekt auf lediglich existente Wohneinheiten umzulegen. Gehen Sie hierzu wie zuvor bei dem Umlageschlüssel "Wohnfläche" vor.


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