Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Warum ist die Zuordnung des Bodenrichtwerts beim Flurstück / bei den erfassten Flurstücken wichtig?

Gepostet am 20.09.2022;

Bei der Erfassung der Flurstücke wird als letzte Position "Für die Flächen des hier erfassten Flurstücks sind die im nachfolgenden Abschnitt 2 ("Grundstück") anzugebenden Bodenrichtwerte relevant:" eine Auswahl angezeigt. Bitte treffen Sie hier die für Ihre Einheit passenden Auswahl. Im Zweifel klicken Sie das "Fragezeichen" dieses Feldes an, um weitere Hilfe zur korrekten Befüllung zu erhalten.

Falls Sie mehrere Flurstücke erfasst haben, treffen Sie bitte für jedes einzelne Flurstück die zutreffende Auswahl.

Wenn Sie die Auswahl nicht treffen, ist einerseits die Übermittlung der Grundsteuer-Erklärung nicht möglich. Andererseits kann es zur Ausgabe verschiedenster Meldungen zu den erfassten Flur- und Grundstücken kommen. Beispielhafte Meldungen beziehungsweise bekannte Programmverhalten:

Die abschließende Überprüfung der Angaben gibt keinerlei Meldungen aus, dennoch ist die ELSTER-Übermittlung nicht möglich.

Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung beziehungsweise Flurstück kein Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten ersten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

Es wurde auf dem Hauptvordruck im Bereich Gemarkung u. Flurstück beziehungsweise Flurstück angegeben, das in dem auf der Anlage Grundstück im Bereich Angaben zum Grund und Boden erklärten zweiten (Teil)-Grundstück enthalten ist. Bitte korrigieren Sie Ihre Angaben.

Sind mehrere Bodenrichtwerte zu erfassen, beachten Sie bitte auch diese Informationen.


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