Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Mein(e) Aktenzeichen / Steuernummer für das Objekt wird als ungültig angezeigt. Was kann ich tun?

Gepostet am 28.11.2022;

Das gültige Aktenzeichen (Steuernummer) des Objekts entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben Ihres Finanzamts zum Thema Grundsteuerreform. In der Software erfassen Sie diese Nummer bitte im Bereich "Details zur Einheit > Steuernummer / Aktenzeichen" als reine Zahlenfolge, also ohne die gegebenenfalls aufgeführten Leerzeichen oder Schrägstriche. Klicken Sie nach der Erfassung auf "Prüfen und übernehmen", um das Aktenzeichen / die Steuernummer des Objekts in das bundeseinheitliche Format zu konvertieren und somit die Angabe zu speichern.

Da zwischenzeitlich die Zuständigkeiten der Finanzämter gewechselt haben, sind die Informationen auf Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden oftmals nicht aktuell. Haben Sie das Schreiben Ihres Finanzamts noch nicht vorliegen oder nicht mehr vorliegen, wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Finanzamt, um die nötigen Informationen in Erfahrung zu bringen. Die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ist ohne gültiges Aktenzeichen (Steuernummer) des Objekts nicht möglich.

Informationen zur persönlichen Steuernummer erhalten Sie unter diesem Link.


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