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Warum kann bei meinem land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstück keine Ertragsmesszahl erfasst werden?

Gepostet am 03.05.2023;

Grundsätzlich ist die Eingabe der Ertragsmesszahl bei einem land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstück im Dialog "Land- und Forstwirtschaft > Grundsteuerwert" im Bereich "Art der Nutzung" unterhalb der Nutzungsart ("Nutzung") und der Fläche ("Fläche der Nutzung in m²") als drittes Erfassungsfeld angeordnet.

Werden Ihnen lediglich zwei Eingabemöglichkeiten ("Nutzung" und "Fläche der Nutzung in m²") angezeigt, ist es notwendig unter "Erklärung vorbereiten" die folgende Aussage bezüglich der Nutzung zu korrigieren.

Setzen Sie bitte keinen Haken bei der folgenden Frage: 

"Es liegt bei den zu erfassenden Flurstücken keine landwirtschaftliche Nutzung bzw. kein Ackerland/Grünfläche vor."


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