Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Sie erhalten bei dem Abwählen einer Einkunftsart die Meldung, dass das Thema nicht abgewählt werden kann.

Gepostet am 23.06.2025;

Seit der Jahresversion 2025 können Einkunftsarten über "Einkünfte" hinzugefügt und abgewählt werden. In einigen Fällen ist das Löschen jedoch nicht möglich. Sie erhalten die Meldung "Dieses Thema kann nicht abgewählt werden, weil es Daten enthält. Um es aus der Steuererklärung zu entfernen, öffnen Sie das Thema und löschen Sie dort die Angaben.".

In diesem Fall befinden sich noch Angaben in dem zu löschenden Bereich. Hierbei kann eine Pauschale im Bereich der Werbungskosten oder Ausgaben hinterlegt sein. Haben Sie Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen erfasst, kann beispielsweise der Bereich "Arbeitnehmer" nicht gelöscht werden. Selbes gilt bei allen erfassten Angaben unter "Besonderheiten bei Arbeitnehmern", da diese Einnahmen in einem Unterbereich des Themas "Arbeitnehmer" erfasst werden. Bei Einnahmen aus einer Beteiligung wird zusätzlich immer noch der Bereich angezeigt, welchem die Einnahmen zuzuordnen sind. Beispielsweise werden Einnahmen aus einer Beteiligung mit gewerblichen Einnahmen in der Anlage G aufgeführt, sodass auch das Thema "Selbständige" eingeblendet wird, damit die Anlage G befüllt werden kann.