
Gepostet am 22.07.2025;
Nachdem der Steuerfall versendet wurde, können zusätzliche Unterlagen nachgereicht werden. Beachten Sie hierbei, dass das Finanzamt üblicherweise erst einmal auf die Belegnachreichung verzichtet. Reichen Sie nur dann Unterlagen nach, wenn Sie dazu von Ihrem Finanzamt aufgefordert werden. Nur in wenigen Fällen besteht eine Pflicht, Unterlagen einzureichen - welche das sind, erklärt das Steuerprogramm vor der Abgabe.
Das Zuordnen der Belege aus der Steuer-Box in den jeweiligen Eingabemasken stellt kein Nachreichen von Unterlagen dar. Diese werden nach Zuordnung nicht automatisch gemeinsam mit dem Steuerfall versendet.
So gehen Sie vor, um Unterlagen nachzureichen:
Zuerst versenden Sie Ihren Steuerfall wie gewohnt. Unter "Steuererklärung abgeben" befindet sich danach ein Button "Unterlagen nachreichen". Klicken Sie diesen an. Wählen Sie die nachzureichenden Belege aus der Steuer-Box oder von Ihrem Computer aus. Sollen Aufstellungen nachgereicht werden, finden Sie diese auf der rechten Seite der Maske. Die nachzureichenden Aufstellungen können dann ausgewählt werden. Auch ein Begleitschreiben kann in diesem Bereich verfasst werden. Die zusammengestellten Unterlagen können ausgedruckt, mittels Steuer-Versand oder per eigenem ELSTER-Zertifikat versendet werden. Nach erfolgreichem Versand erhalten Sie eine Übersicht der nachgereichten Unterlagen, sowie eine Bestätigung des erfolgreichen Versands.
WICHTIG: Unterlagen können nur dann elektronisch nachgereicht werden, wenn eine Steuernummer vorhanden und erfasst wurde.