
Gepostet am 23.06.2025;
Nachdem der Steuerfall versendet wurde, können zusätzliche Unterlagen nachgereicht werden. Beachten Sie hierbei, dass das Finanzamt üblicherweise erst einmal auf die Belegnachreichung verzichtet. Das Nachreichen von Unterlagen erfolgt nur dann, wenn diese von Ihrem Finanzbeamten angefordert werden. In einigen Fällen gibt Ihr Steuerprogramm vor, dass Unterlagen einzureichen sind. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie hohe Handwerkerleistungen oder Krankheitskosten erfasst haben. Welche Unterlagen einzureichen sind, wird Ihnen dann im Abgabeprozess angeboten.
Das Zuordnen der Belege aus der Steuer-Box in den jeweiligen Eingabemasken stellt kein Nachreichen von Unterlagen dar. Diese werden nach Zuordnung nicht automatisch gemeinsam mit dem Steuerfall versendet.
So gehen Sie vor, um Unterlagen nachzureichen:
Zuerst versenden Sie Ihren Steuerfall wie gewohnt. Unter "Steuererklärung abgeben" befindet sich danach ein Button "Unterlagen nachreichen". Klicken Sie diesen an. Wählen Sie die nachzureichenden Belege aus der Steuer-Box oder von Ihrem Computer aus. Sollen Aufstellungen nachgereicht werden, finden Sie diese auf der rechten Seite der Maske. Die nachzureichenden Aufstellungen können dann ausgewählt werden. Auch ein Begleitschreiben kann in diesem Bereich verfasst werden. Die zusammengestellten Unterlagen können ausgedruckt, mittels Steuer-Versand oder per eigenem ELSTER-Zertifikat versendet werden. Nach erfolgreichem Versand erhalten Sie eine Übersicht der nachgereichten Unterlagen, sowie eine Bestätigung des erfolgreichen Versands.
WICHTIG: Unterlagen können nur dann elektronisch nchgereicht werden, wenn eine Steuernummer vorhanden und erfasst wurde.