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Sie erhalten Sie die Meldung, dass die Steuer-Identifikationsnummer fehlt

Gepostet am 22.07.2025;

Wenn Sie Ihren Steuerfall versenden oder die Eingaben prüfen, erhalten Sie die Meldung, dass die Steuer-Identifikationsnummer fehlt. Diese kann aus den Bereichen der Unterhaltsleistungen an Bedürftige, der Heimunterbringung, der Pflege und Betreuung oder des Ehegatten-Unterhalt und Ausgleich stammen. 

In allen genannten Bereichen ist das Feld der Steuer-Identifikationsnummer ein Pflichtfeld, sofern der Leistungsempfänger in Deutschland lebt. Ein elektronischer Versand kann ohne Eingabe der Steuer-Identifikationsnummer nicht durchgeführt werden. Dies begründet sich darin, dass auch auf ELSTER die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer in den genannten Bereichen erforderlich ist. Grundsätzlich ist der Leistungsempfänger verpflichtet, Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen, wenn Sie diesem gegenüber unterhaltspflichtig sind. Händigt der Leistungsempfänger die Steuer-Identifikationsnummer nicht aus, kann eine Abgabe des Steuerfalls nur mittels Ausdruck der amtlichen Formulare erfolgen. 

 

Hinweis:

Lebt der Leistungsempfänger im Ausland, ist die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer kein Pflichtfeld. In allen genannten Bereichen wird die Frage gestellt, ob die unterstützte oder gepflegte Person in Deutschland lebt. Beantworten Sie diese mit "Nein". Anschließend erhalten Sie keine weitere Meldung. Eine Abgabe ist elektronisch ohne Eintragung der Steuer-Identifikationsnummer jederzeit möglich. 


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