
Gepostet am 18.09.2025;
Die separate Hinterlegung der Kosten für die CO2-Abgabe ist in Ihrem Programm WISO Vermieter nicht notwendig, wenn Sie die Heizkostenabrechnung mit einem externen Ablesedienst erstellen.
Der Anteil des Mieters an den CO2-Kosten ist bereits im übermittelten Betrag des externen Ablesedienstes inkludiert. Der Anteil des Eigentümers an den CO2-Kosten bedarf keiner Ausweisung im Programm WISO Vermieter. Er wird nicht in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen.
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