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Zähler: Meldung zu fehlenden Stichtagsablesungen

Gepostet am 18.09.2025;

Sie erhalten in der Plausibilitätsprüfung die Meldung, dass ein Zählerstand fehlt. Die Zählerstände (Stichtagsablesungen) werden jeweils zum letzten Tag eines Zeitraums verlangt.

Diese Meldung kann aufgrund eines Verbrauchszeitraums der zu diesem Zeitpunkt beginnt oder endet erfolgen. Sofern Sie keine entsprechend abgrenzenden Zählerstände haben, überprüfen Sie bitte ihre Eingaben auf folgende Angaben zum Ende des in der Meldung angegebenen Datums: 

- Mieterwechsel: hierbei ist ein Zählerstand für die betreffende Einheit zwingend erforderlich 

- Zählerwechsel: hierbei ist auch ein Zählerstand für die betreffende Einheit zwingend erforderlich 

- Gültigkeitszeitraum einer verbrauchsabhängigen Rechnung: prüfen Sie hierbei gegebenenfalls, ob der Zeitraum auch auf das ganze Abrechnungsjahr gesetzt werden darf. Ansonsten ist auch hier ein Zählerstand zwingend erforderlich. 

- Ende eines Abrechnungszeitraums

Sofern Sie die jeweiligen Eingaben korrigiert haben oder einen abgrenzenden Zählerstand nachgetragen haben, wird diese Meldung nicht weiter angezeigt. 


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