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Angaben zu Aufwendungen nach § 35a EStG

Gepostet am 19.09.2025;

Der Mieter kann die im Rahmen der Heiz- bzw. Nebenkostenabrechnung umgelegten Kosten in seiner Einkommensteuererklärung als eine Steuerermäßigung geltend machen. Die haushaltsnahen Dienstleistungen nach §35a EStG hinterlegen Sie im Rahmen der zugehörigen Ausgabenbuchung. Beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:

  • Die Ausgaben müssen angefallen sein für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen oder für geringfügige Beschäftigungen.
  • Die Rechnungen müssen vom Vermieter unbar bezahlt worden sein.
  • Der Mieter muss den auf ihn entfallenden Anteil an den steuerbegünstigten durch den Vermieter unbar bezahlten Ausgaben durch eine Bescheinigung des Vermieters im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachweisen.

Das Programm erstellt eine solche Bescheinigung. Erforderlich ist jedoch, dass Sie die Ausgaben mit dem Arbeitskostenanteil entsprechend detailliert erfassen. Legen Sie zunächst den Kontakt für den Handwerker oder Dienstleister an unter "Start > Kontakte".

Anschließend können Sie den Arbeitsanteil in der Rechnung unter "Einnahmen / Ausgaben > Einnahmen und Ausgaben" angeben. Wählen Sie zunächst "Ändern", sofern die Rechnung bereits gespeichert ist. Andernfalls hinterlegen Sie die notwendigen Angaben zur Ausgabe. Öffnen Sie den Dialog unter "Angaben zu Aufwendungen nach §35 a EStG". In dieser Auswahlliste legen Sie die Aufwendungsart fest. Bezeichnen Sie die Art der Tätigkeit oder Dienstleistung und wählen den Kontakt in der Auflistung aus. Speichern Sie alle Vorgänge mit "Speichern". 


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