
Gepostet am 22.09.2025;
Der Mieter kann die im Rahmen der Heiz- bzw. Nebenkostenabrechnung umgelegten Kosten in seiner Einkommensteuererklärung als eine Steuerermäßigung geltend machen. Die haushaltsnahen Dienstleistungen nach §35 a EStG hinterlegen Sie im Rahmen der zugehörigen Ausgabenbuchung. Beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:
- Die Ausgaben müssen angefallen sein für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen oder für geringfügige Beschäftigungen.
- Die Rechnungen müssen vom Vermieter unbar bezahlt worden sein.
- Der Mieter muss den auf ihn entfallenden Anteil an den steuerbegünstigten durch den Vermieter unbar bezahlten Ausgaben durch eine Bescheinigung des Vermieters im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachweisen.
Das Programm erstellt eine solche Bescheinigung. Erforderlich ist jedoch, dass Sie die Ausgaben mit dem Arbeitskostenanteil entsprechend detailliert erfassen. Geben Sie den Arbeitsanteil in der Rechnung unter "Erfassung > Rechnungen" an. Hinterlegen Sie die notwendigen Angaben zur Ausgabe. Öffnen Sie den Dialog unter "Angaben zu Aufwendungen nach §35 a EStG". In dieser Auswahlliste legen Sie die Aufwendungsart fest und geben den Eurobetrag für die Arbeitskosten an. Speichern Sie alle Vorgänge mit "Speichern".