
Gepostet am 28.10.2020;
Bei der Abgabe mit ELSTER-Signatur oder steuer:Versand ist es nicht erforderlich, die komprimierte Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Mit der Signatur wird der elektronische Datensatz bereits rechtsverbindlich "unterzeichnet". Aufgrund der Belegvorhaltepflicht empfiehlt es sich nur die tatsächlich vom Sachbearbeiter benötigten Belege einzureichen und alle anderen Belege nach den gesetzlichen Regelungen aufzubewahren.
Bei der Druckauswahl oder bei der ELSTER-Schnellabgabe mit Signatur ka3nn die komprimierte Steuererklärung lediglich für die eigenen Unterlagen gedruckt werden. Dieser Ausdruck enthält den Zusatz "Entwurf". Der Ausdruck dokumentiert dennoch alle von Ihnen übermittelten Werte.