
Gepostet am 06.05.2025;
Mit dem BGH-Urteil 12/09 ist es notwendig, dass in der Rücklagenabrechnung eine Gegenüberstellung der Soll- und Ist-Beträge sowie ein Ausweis der offenen Forderungen gegenüber einzelnen Eigentümern erfolgt.
Wie Sie richtig vorgehen, erfahren Sie in unseren Anleitungen:
Anleitung für WISO Hausverwalter
Diese Funktion ist, bis auf optische Ausnahmen, in den jeweiligen Jahresversionen identisch.
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