Haben Versorgungsbezüge etwas mit Rente und Pension zu tun? Ja! Denn das sind zwei Vertreter der Gruppe der Versorgungsbezüge. Doch was bedeutet das? Und was gilt steuerlich? Alles Wichtige zeigen wir in diesem Beitrag.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Versorgungsbezüge sind rentenähnliche Einkünfte
- Abhängig von der Art des gilt entweder der Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder der Werbungskosten-Pauschbetrag für Rentner
- Du bekommst einen Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag
Was sind Versorgungsbezüge?
Zu den Versorgungsbezügen gehören alle rentenähnlichen Einnahmen, die
- du durch ein früheres Angestellten- oder Beamtenverhältnis bekommst, weil du eine gewisse Altersgrenze erreicht hast;
- du bekommst, weil du in deiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt bist;
- du bekommst, weil ein Angehöriger (etwa der Lebenspartner) verstorben ist (Hinterbliebenenversorgung);
- du nicht von der Deutschen Rentenversicherung erhältst.
Zu den Versorgungsbezügen zählen unter anderem Betriebsrenten und Pensionen. Eine detaillierte Auflistung, was zu Versorgungsbezügen gehört, findest du in § 229 SGB V.
Kommt es auf das Alter an?
Grundsätzlich musst du für die Zahlung keine gesetzliche Altersgrenze erreicht haben. So eine Grenze gilt nur bei Betriebsrenten bzw. -pensionen. Denn: Der Versorgungsfreibetrag für Betriebsrenten wird nur gewährt, wenn du das 63. Lebensjahr vollendet hast.
Da es für solche Bezüge in jüngeren Jahren keinen Freibetrag gibt, berücksichtigt das Finanzamt allerdings den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten) in Höhe von 1.000 Euro. Der Unterschied: Für mit dem Versorgungsfreibetrag „begünstigten“ Versorgungsbezüge gibt es nur eine Pauschale von 102 Euro.
Muss ich auf Versorgungsbezüge Steuern zahlen?
Auch wenn die Antwort viele enttäuschen mag – diese Bezüge sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Denn dabei handelt es sich um Leistungen deines früheren Arbeitgebers. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von deinem individuellen Steuersatz ab. Mit WISO Steuer kannst du kostenlos ausrechnen, wie viele Steuern du zahlen und wie viel Geld du dir vom Finanzamt zurückholen kannst.
Versorgungsbezüge wie etwa Pensionszahlungen werden in der Steuererklärung als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit angegeben. Die betriebliche Altersvorsorge gehört hingegen zu den sonstigen Einkünften.
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Gibt es Freibeträge?
Es gibt auch hier einen Freibetrag sowie einen Zuschlag.
Versorgungsfreibetrag
Die Höhe des Versorgungsfreibetrags hängt davon ab, ab wann du erstmals Versorgungsbezüge erhalten hast. Dabei handelt es sich um einen prozentualen Anteil deine Versorgungsbezüge (brutto).
Beginn des Versorgungsbezugs | Höhe des Versorgungsfreibetrags in % der Brutto-Versorgungsbezüge | Höhe des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag |
---|---|---|
Bis 2005 | 40 %, maximal 3.000 Euro | 900 Euro |
2006 | 38,4 %, maximal 2.880 Euro | 864 Euro |
2007 | 36,8 %, maximal 2.760 Euro | 828 Euro |
2008 | 35,2 %, maximal 2.640 Euro | 792 Euro |
2009 | 33,6 %, maximal 2.520 Euro | 756 Euro |
2010 | 32,0 %, maximal 2.400 Euro | 720 Euro |
2011 | 30,4 %, maximal 2.280 Euro | 684 Euro |
2012 | 28,8 %, maximal 2.160 Euro | 648 Euro |
2013 | 27,2 %, maximal 2.040 Euro | 612 Euro |
2014 | 25,6 %, maximal 1.920 Euro | 576 Euro |
2015 | 24,0 %, maximal 1.800 Euro | 540 Euro |
... | ... | ... |
2040 | 0,0 %, maximal 0 Euro | 0 Euro |
Kein Freibetrag ab 2040 mehr
Was ist der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag?
Seit dem Jahr 2005 wird bei Versorgungsbezügen nicht mehr der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (2022: 1.200 Euro; 2023: 1.230 Euro), sondern nur noch die Werbungskosten-Pauschale von 102 Euro abgezogen. Um das auszugleichen, wurde der steuerfreie Zuschlag eingeführt. Das ist ein festgelegter Betrag deiner Versorgungsbezüge (siehe Tabelle), der steuerfrei bleibt.
Dabei verhält es sich ähnlich, wie mit dem Versorgungsfreibetrag: Die Höhe hängt davon ab, seit wann du Versorgungsbezüge erhältst. Zudem reduziert sich auch der Zuschlag stetig, sodass es ihn für alle, die ab 2040 die Bezüge erhalten, nicht mehr geben wird.
Versorgungsbezüge in der Steuererklärung eintragen
Gib deine Versorgungsbezüge ganz einfach mit WISO Steuer an. Wähle unter Themen hinzufügen > Weitere Einkunftsarten einfach aus, um welche Art der Versorgungsbezüge es sich handelt. Dann nur noch Daten eingeben – WISO Steuer setzt jede Eingabe an die richtige Stelle deiner Steuererklärung. Zum Schluss nur noch papierlos versenden – fertig!
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