Gute Nachrichten für Tierbesitzer: Das Finanzamt beteiligt sich an der Versorgung und Betreuung des geliebten Vierbeiners. Denn die Ausgaben für den Katzen- oder Hundesitter werden bei der Steuererklärung akzeptiert. Und zwar mit einem Steuervorteil von bis zu 4.000 Euro. Wir zeigen, wie die Tierbetreuung von der Steuer abgesetzt wird.
Schnelleinstieg
Kurz & knapp
- Kosten für die Haustierbetreuung kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
- 20 Prozent des Rechnungsbetrags werden angerechnet
- Es gibt einen Maximalbetrag von 4.000 Euro
- Mit WISO Steuer fotografierst du die Rechnungen ab und schon sind sie in der Steuererklärung
Tierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung?
Das Zauberwort lautet: haushaltsnahe Dienstleistungen. Wichtig ist, dass du dein Haustier zu Hause betreuen lässt. Eine Tierpension ist zwar praktisch, jedoch entfällt hier die Steuerermäßigung. Denn es heißt ja schließlich „haushaltsnah“.
Daher sind die Ausgaben – einschließlich der Anfahrtskosten – nur dann abziehbar, wenn die Betreuung in deinem Haushalt beziehungsweise auf deinem Grundstück stattfindet. Das gilt für alle haushaltsnahen Tätigkeiten, für die du eine Rechnung erhältst. Maximal 20.000 Euro kannst du so in deiner Steuererklärung angeben. Du bekommst dann einen Steuerbonus auf 20 Prozent deiner Ausgaben – maximal also 4.000 Euro. So entschied das Finanzgericht Münster bereits in 2012 (14 K 2289/11 E).
Keinen Steuervorteil bei Abholen und Nachhausebringen
Tierarzt, Futter, Hundeausführer & Co.
Nicht begünstigt sind Tierarztkosten und Futter. Diese Kosten gehören zur privaten Lebensführung. So entschied schon das Finanzgericht Nürnberg in 2012 (4 K 1065/12). Daher sind sie für deine Steuererklärung nicht relevant.
Aber es gibt eine lohnende Ausnahme: Das Gassi gehen! Für das Ausführen des Haustieres außerhalb der Wohnung erhältst du den Steuervorteil.
Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen
Für welche Haustiere gilt der Steuervorteil?
Aktuell akzeptiert die Finanzverwaltung die Betreuung und Pflege von allen Tieren als haushaltsnahe Dienstleistung an.
Barzahlung? Lieber nicht!
Die Kosten für den Tiersitter werden dir nur mit Rechnung erstattet. Und diese Rechnung musst du mittels Banküberweisung auf das Konto der Betreuungsperson begleichen. Da ist das Finanzamt ganz strikt. Bei Barzahlung gibt’s keine Steuerermäßigung. Ob mit oder ohne Quittung ist egal! Mit der Überweisung bist du immer auf der richtigen Seite.
Keine Zettelwirtschaft mehr
Tierbetreuung in die Steuererklärung eintragen
Die Ausgaben für Tierbetreuung gibst du in der Steuererklärung im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ein.

Die Ausgaben für Tierbetreuung gibst du in der Steuererklärung im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ein.

FAQ: Tierbetreuung von der Steuer absetzen
Kann man Hundebetreuung von der Steuer absetzen?
Welche Kosten für Tiere sind steuerlich absetzbar?
Sind Tierarztkosten haushaltsnahe Dienstleistungen?
Kann ich Rechnungen vom Tierarzt von der Steuer absetzen?
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