Sicher ist sicher: Egal ob Unfall, Haftpflichtschaden oder Berufsunfähigkeit – für den Ernstfall möchte man abgesichert sein. Und das beste: Der Staat kommt mit Steuervergünstigungen für Vorsorgeaufwendungen entgegen.
Was sind Vorsorgeaufwendungen?
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen:
- Beiträge für private und gesetzliche Krankenversicherungen
- freiwillige und gesetzliche Pflegeversicherungen
- Unfallversicherungen
- Haftpflichtversicherungen
- Arbeitslosenversicherungen
- Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Lebensversicherungen
Das hat sich bei den Vorsorgeaufwendungen geändert
Seit 2010 gibt es eine neue Berechnung für die Vorsorgeaufwendungen. Ein unbegrenzter Abzug der Versicherungsbeiträge ist zwar nicht vorgesehen, doch wurden die Höchstbeträge angehoben.
Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen
Bei der Höchstbetragsberechnung werden zwei Personengruppen unterschieden. Auf der einen Seite die Personen, die einen steuerfreien Arbeitgeberanteil bzw. Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten und auf der anderen Seite die Personen, die ihre Krankenversicherung alleine zahlen müssen.
Für erstere Personengruppe beläuft sich der Höchstbetrag auf 1.900 Euro; für die andere auf 2.800 Euro jährlich.
Welche Personen erhalten den kleinen Höchstbetrag?
- Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber steuerfreie Beiträge zur Krankenversicherung leistet,
- in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne eigene Beiträge familienversicherte Angehörige,
- Besoldungs- und Versorgungsempfänger mit Beihilfeanspruch (Beamte, Beamtenpensionäre),
- Rentner, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfreie Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen erhalten
Wer profitiert von dem größeren Höchstbetrag?
- Selbstständige
- nicht berufstätige Ehepartner von beihilfeberechtigten Beamten und Beamtenpensionären, die selbst keinen eigenen Beihilfeanspruch haben