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Vorsorgeaufwendungen

Steuervorteil mit Vorsorgeaufwendungen sichern

Sicher ist sicher: Egal ob Unfall, Haftpflichtschaden oder Berufsunfähigkeit – für den Ernstfall möchte man abgesichert sein. Und das beste: Der Staat kommt mit Steuervergünstigungen für Vorsorgeaufwendungen entgegen.

Kurz & knapp

  • Aufwendungen für Altersvorsorge und einige Versicherungen lassen sich als Sonderausgaben absetzen
  • In der Steuererklärung werden unterschiedliche Höchstgrenzen berücksichtigt
  • Mit WISO Steuer kannst du deine Steuererklärung automatisch ausfüllen lassen

Was sind Vorsorgeaufwendungen?

Allgemein sind Vorsorgeaufwendungen alle Ausgaben, mit denen du für deine Zukunft vorsorgst. Dabei werden diese Bereiche unterschieden:

  1. Altersvorsorge: Dazu zählen deine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und einer Rürup-Rente. Für bestimmte Selbständige gibt es auch landwirtschaftliche Alterskassen und berufsständische Versorgungseinrichtungen.
  2. Sonstige Vorsorge: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Aber auch Haftpflicht- und Unfallversicherungen gehören dazu.

Die Beiträge dafür lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. So sinkt der Betrag, von dem später deine Steuer berechnet wird und du musst weniger Steuern zahlen. Wermutstropfen: Die Kosten werden nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich berücksichtigt. Dabei unterscheiden sich die Höchstgrenzen je nach Art der Aufwendung.

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Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen

Die Obergrenze, bis zu der sich die Beiträge steuerlich absetzen lassen, hängt davon ab, ob es sich um Beiträge zur Altersvorsorge oder um andere Vorsorgeaufwendungen handelt.

Aufwendungen für die Altersvorsorge

Für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente gleich 2 Obergrenzen:

  1. Die Ausgaben können pro Jahr nur bis zum Höchstbetrag von 25.639 (2022) Euro für Ledige bzw. 51.277 (2022) Euro für Ehepaare von der Steuer abgezogen werden.
  2. Innerhalb dieses Höchstbetrages gibt es eine weitere Beschränkung: Den Betrag kannst du nicht in voller Höhe absetzen, sondern bis 2025 nur anteilig: Im Jahr 2022 werden 94 Prozent davon steuerlich berücksichtigt. Dieser Anteil steigt jährlich um 2 Prozentpunkte, sodass im Jahr 2025 volle 100 Prozent abgezogen werden können.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen kannst du folgende Versicherungen absetzen:

  • Basis-Krankenversicherung
  • freiwillige und gesetzliche Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Allerdings gilt für alle absetzbaren Versicherungen zusammen eine Obergrenze von 1.900 Euro pro Jahr. Überschreitest du diese schon mit deinen Beiträgen zur Krankenversicherung, kannst du keine weiteren Versicherungen mehr absetzen. Die Grenze erhöht sich auf 2.800 Euro, wenn du die kompletten Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung selbst trägst.

Höchstbeträge Vorsorgeaufwendungen Steuer

Der Höchstbetrag von 1.900 Euro gilt für:

  • sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber steuerfreie Beiträge zur Krankenversicherung leistet,
  • in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne eigene Beiträge familienversicherte Angehörige,
  • Besoldungs- und Versorgungsempfänger mit Beihilfeanspruch (Beamte, Beamtenpensionäre),
  • Rentner, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfreie Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen erhalten

Vom größeren Höchstbetrag von 2.800 Euro profitieren:

  • Selbstständige und deren privat versicherte Ehepartner
  • nicht berufstätige Ehepartner von beihilfeberechtigten Beamten und Beamtenpensionären, die selbst keinen eigenen Beihilfeanspruch haben

Vorsorgeaufwendungen absetzen mit WISO Steuer

Die Beiträge für die Vorsorgeaufwendungen gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Am einfachsten setzt du deine Beiträge mit WISO Steuer ab. Denn die Software unterstützt dich dabei mit vielen praktischen Tipps und Hinweisen. Die Eingaben dafür machst du unter Allgemeine Ausgaben > Versicherungen und Altersvorsorge.

Unser Tipp: Mit dem Steuer-Abruf werden sämtliche Daten zu deinen Versicherungen automatisch vom Finanzamt übermittelt und in deine Steuererklärung eingetragen. Du selbst musst keine Angaben mehr machen. Das bringt dir nicht nur Geld zurück – sondern spart auch jede Menge Zeit!

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