Rechnung rein, Erstattung raus
Ob Pflege, Brille oder Zahnarzt: Mach ein Foto deiner Rechnung. WISO Steuer trägt sie für dich ein und zeigt dir, wie viel Geld du zurückbekommst.
Außergewöhnliche Belastungen
Rechnung rein, Erstattung raus
Ob Pflege, Brille oder Zahnarzt: Mach ein Foto deiner Rechnung. WISO Steuer trägt sie für dich ein und zeigt dir, wie viel Geld du zurückbekommst.
Über 6 Millionen begeisterte User
Außergewöhnliche Belastungen
Rechnung rein, Erstattung raus
Ob Pflege, Brille oder Zahnarzt: Mach ein Foto deiner Rechnung. WISO Steuer trägt sie für dich ein und zeigt dir, wie viel Geld du zurückbekommst.
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Ein Foto von Arztrechnungen oder Apothekenbons genügt – WISO Steuer weiß, was du absetzen kannst und trägt es automatisch an der richtigen Stelle ein.
Du siehst sofort, wie viel du zurückbekommst. WISO Steuer prüft, wie du noch mehr sparen kannst und gibt dir Tipps.
Gib deine Steuererklärung mit einem Klick sicher ab. Das Finanzamt überweist dir dein Geld.
Z. B. Krankheitskosten, Pflegeheim, Beerdigungskosten oder Unterhalt – also Ausgaben, die zwangsläufig entstehen und die üblichen Lebenshaltungskosten übersteigen.
In der „Anlage außergewöhnliche Belastungen“ – du findest sie im Bereich Allgemeine Ausgaben. Einfach geführt durch alle Optionen.
Rechnungen, Zahlungsnachweise oder Fahrtkostenaufstellung – einfach abfotografieren, WISO Steuer liest die Daten automatisch aus.
Das ist dein Eigenanteil – abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Nur was darüber liegt, wird anerkannt.
Kosten für Kosmetik, Diätprodukte, Wellness, Brillen ohne medizinischen Grund, etc. WISO Steuer prüft das für dich automatisch.
Sonderausgaben sind z. B. Versicherungen. Außergewöhnliche Belastungen entstehen durch persönliche Härtefälle wie Krankheit, Pflege, Tod.
WISO Steuer berechnet automatisch deine persönliche Grenze – basierend auf der Formel aus § 33 EStG.
Frag einfach SteuerGPT: Klick unten rechts im Programm auf das Chat-Symbol – du bekommst sofort eine klare Antwort.
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Basierend auf 10.156 Bewertungen
R. Doven
Mega App. Super einfach erklärt und echt für jeden verständlich. Nicht so kompliziert wie über Elster. Nur zu empfehlen.
T. Bleeck
Einfach sehr gut! Einfach zu bedienen und innerhalb weniger Minuten ist die Steuererklärung fertig. Besser geht es nicht.
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Welche Kosten gelten als außergewöhnliche Belastung? Bis zu welchem Betrag kannst du sie absetzen? Erfahre es in unserem Video.
In der Regel gehören private Kosten nicht in die Steuererklärung. Besondere Umstände im Leben können jedoch dazu führen, dass du zwangsläufig deutlich mehr Geld als normalerweise benötigst. Das gilt etwa für Krankheiten mit hohen Kosten für Behandlungen und Medikamente oder wenn du gepflegt werden musst.
Um außergewöhnliche Lebensumstände wie diese zu berücksichtigen, können die Kosten dafür grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.
Was zählt zu solchen „außergewöhnlichen“ Belastungen? Es handelt sich um Kosten, auf die Folgendes zutrifft:
Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es 2 Kategorien. Du musst unterscheiden zwischen:
Bis zu einer gewissen Höhe geht der Staat davon aus, dass du die außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen musst. Dieser Betrag nennt sich im Steuerrecht zumutbare Belastung.
Wie hoch die zumutbare Belastung ist, richtet sich nach deinen Einkünften. Je geringer der Gesamtbetrag deiner Einkünfte ist, desto mehr Unterstützung erhältst du. Zusätzlich zählen noch weitere Faktoren wie dein Familienstand und wie viele Kinder du hast.
Du willst deine zumutbare Belastung berechnen? Das geht am einfachsten mit WISO Steuer. Im Bereich Allgemeine Ausgaben > Krankheitskosten und andere Besonderheiten wird dir immer angezeigt, wie hoch deine Belastungsgrenze ist und ob du sie schon mit deinen Ausgaben erreicht hast. Hier ist ein Überblick:
| Familienstand | Einkünfte bis 15.340 € | Einkünfte bis 51.130 € | Einkünfte über 51.130 € |
|---|---|---|---|
| Ledig ohne Kind | 5 % | 6 % | 7 % |
| Verheiratet ohne Kind | 4 % | 5 % | 6 % |
| Verheiratet mit 1 oder 2 Kindern | 2 % | 3 % | 4 % |
| Verheiratet mit mehr als 2 Kindern | 1 % | 1 % | 2 % |
Damit du die Grenze der zumutbaren Belastung erreichst, solltest du deine Ausgaben planen und so gut es geht in ein Kalenderjahr legen. Hast du zum Beispiel hohe Krankheitskosten, es fehlen aber 200 €, um die Kosten abzusetzen?
Vielleicht kannst du dann noch bis zum Jahresende eine Brille kaufen. Nur der Betrag oberhalb der zumutbaren Belastung wirkt sich steuerlich bei dir aus.
Für alle außergewöhnlichen Belastungen gilt: Nur mit Kosten, die du auch wirklich selbst getragen hast, kannst du Geld sparen. Erstattungen oder Zuschüsse (etwa von Versicherungen oder Beihilfestellen) musst du in der Steuererklärung angeben und von den Gesamtkosten abziehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen zählen Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen. Die Behandlung oder das Medikament muss ärztlich angeordnet werden und der Behandler benötigt eine Zulassung. Das gilt auch für alternative Behandlungsmethoden.
Es zählen zum Beispiel:
Steuerlich unberücksichtigt bleiben Medikamente ohne Rezept, vorbeugende Maßnahmen (zum Beispiel eine Zahnreinigung), Diätverpflegung und Nahrungsergänzungsmittel.
Falls du gepflegt werden musst, kann das ganz schön ins Geld gehen. Wenn die Pflege krankheitsbedingt erforderlich ist, kannst du die selbst getragenen Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Dazu zählen beispielsweise:
Die Kosten kannst du zum Beispiel mit einer Bescheinigung der Pflegekasse und Rechnungen des Pflegeheims nachweisen.
Kosten rund um die Beerdigung eines nahen Angehörigen sind außergewöhnliche Belastungen. Sie sind ein Beispiel für Ausgaben, die du aufgrund einer sittlichen Verpflichtung trägst. Voraussetzung ist aber, dass die Bestattung nicht vom Nachlass des Verstorbenen oder Ersatzleistungen bezahlt werden kann.
Du kannst unter anderem folgende Kosten absetzen:
Nicht absetzbar sind Ausgaben für Trauerkleidung, für die Trauerfeier und die Reisekosten.
Muss die Wohnung aufgrund einer Behinderung behindertengerecht umgebaut werden? Dann können unter Umständen hohe Kosten auf dich zukommen – zum Beispiel für ein barrierefreies Bad, einen Treppenlift oder eine Rollstuhlrampe.
Wenn nach einem Unfall oder krankheitsbedingt das eigene Auto behindertengerecht umgebaut werden muss, dann können die selbst übernommenen Kosten ebenfalls steuerlich absetzbar sein.
Diese Kosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Damit kannst du dir zumindest einen Teil der Ausgaben von der Steuer zurückholen. Zusätzlich kannst du dir den Behindertenpauschbetrag mit der Steuererklärung beantragen.
Die Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 ist ein Beispiel dafür, wie von einem Tag auf den anderen das Schicksal zuschlagen kann. Auch ein Brand, Orkan oder Hochwasser können verheerende Schäden verursachen, die grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein können.
Absetzbar sind dann die Kosten für die Wiederbeschaffung von existenziell notwendigen Gegenständen wie Möbel, Hausrat, Kleidung und die angemessenen Kosten für die Beseitigung der Schäden in der Wohnung. Auch die Zinsen für notwendige Kredite gehören dazu.
Das Finanzamt geht davon aus, dass du eine Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen hast. Eine Elementarschadenversicherung gegen Überschwemmung, Erdrutsch und Erdbeben ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal haben die betroffenen Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen in ihren Katastrophenerlassen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine fehlende Elementarschadenversicherung nichts ausmacht.
Wichtig: Solltest du nachträglich eine Kostenerstattung erhalten, die du bislang noch nicht in deiner Steuererklärung angegeben hast, musst du das Finanzamt darüber informieren. Unterlässt du solche Angaben, könnte dir das Finanzamt schlimmstenfalls Steuerhinterziehung unterstellen.
Bei den folgenden Kosten zählt jeder Euro, denn die zumutbare Belastungsgrenze trifft bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen nicht zu.
Falls bei dir ein Grad der Behinderung festgestellt wurde, kannst du mit deinen behinderungsbedingten Kosten Steuern sparen. Das geht unter anderem, indem du den Behindertenpauschbetrag beantragst. Vorteil: Du musst die Kosten nicht ermitteln – und die zumutbare Belastung spielt auch keine Rolle.
Den Antrag stellst du einfach, indem du in der Steuererklärung Angaben zu deiner Behinderung machst. Beim ersten Antrag musst du dem Finanzamt aber einen Nachweis mitschicken (zum Beispiel den Behindertenausweis).
Alternativ kannst du deine tatsächlichen Kosten im Rahmen der allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen angeben. Beachte jedoch, dass du hierfür Nachweise benötigst und eine zumutbare Belastung abgezogen wird.
Die Höhe des Pauschbetrags hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab und beträgt zwischen 384 € und 7.400 €.
Übrigens: Hat dein Kind eine amtlich festgestellte Behinderung, kannst du den Behindertenpauschbetrag auf dich übertragen lassen. Dafür musst du in jedem Jahr entsprechende Angaben in der Anlage Kind machen. Mit WISO Steuer geht das ganz einfach.
Einige Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag abgesetzt werden. Das gilt beispielsweise für die Fahrten zum Arbeitsplatz (0,30 € pro gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg). Ab einem GdB von 80 beziehungsweise 70 und gleichzeitiger Gehbehinderung können darüber hinaus für Privatfahrten pauschal 900 € pro Jahr abgesetzt werden; besonders stark Behinderte sogar 4.500 €.
Du pflegst zu Hause unentgeltlich einen Angehörigen? Für die Kosten, die dir dadurch entstehen, kannst du den Pflegepauschbetrag beantragen. Voraussetzungen sind:
Die Höhe der Pflegepauschale hängt vom Pflegegrad ab. Sie beträgt zwischen 600 € und 1.800 €.
Wenn das Kind volljährig ist, eine Ausbildung macht und bereits ausgezogen ist, können die Eltern in ihrer Steuererklärung den Ausbildungsfreibetrag bis zu 1.200 € beantragen. Er dient dazu, Eltern von auswärts wohnenden Kindern, die studieren oder eine Berufsausbildung machen, finanziell zu unterstützen.
Bedingung ist aber, dass die Eltern für das Kind noch Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben. Die Details zum Ausbildungsfreibetrag stellen wir in einem eigenen Ratgeber dar.
In bestimmten Fällen kannst du dazu verpflichtet sein, an bedürftige Personen wie Kinder oder (Ex-)Ehepartner Unterhalt zu zahlen. Beispiel: Deine studierende Tochter ist bereits über 25 Jahre alt und du bekommst kein Kindergeld mehr für sie. Deine Unterhaltsleistungen kannst du dann als außergewöhnliche Belastungen absetzen.
Die Zahlungen kannst du bis zu einem Höchstbetrag von 12.096 € (2025; 2026: 12.348 €) in der Steuererklärung angeben. Hat der Unterhaltsempfänger eigenes Einkommen von mehr als 624 €, werden diese vom Höchstbetrag abgezogen.
Hinzu kommen noch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die du für dein Kind übernommen hast.
Übrigens: Der Steuervorteil gilt auch dann, wenn du nahe Angehörige im Ausland unterstützt. Des Weiteren auch für Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner, wenn du sie nicht als Sonderausgaben absetzen kannst.
Wichtig: Unterhaltszahlungen musst du auf das Konto des Empfänger überweisen, damit das Finanzamt sie anerkennt.
Bekommst du zum Beispiel von der gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Versorgungsamt Hinterbliebenenbezüge, dann kannst du mit der Steuererklärung den Hinterbliebenen-Pauschbetrag in Höhe von 370 € beantragen.
Immer wieder streiten Steuerpflichtige mit dem Finanzamt darüber, ob sie bestimmte private Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen absetzen können. Bei den mitunter sehr hohen Kosten einer künstlichen Befruchtung wegen Zeugungsunfähigkeit kann dies beispielsweise möglich sein.
Doch bei den im Folgenden genannten Aufwendungen haben Finanzgerichte den Abzug versagt:
Die Adaption eines Kindes sei „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf den freien, nicht von außen bestimmten Willen”, entschied der Bundesfinanzhof (VI R 60/11, BFH 18. April 2013). Mit dieser Begründung lehnte er den Abzug als außergewöhnliche Belastung ab.
Zwei miteinander verheiratete Männer, die in den USA mithilfe einer Leihmutter ein Kind bekommen haben, konnten ihre Kosten ebenfalls nicht absetzen (10 K 3172/19 E, Finanzgericht Münster 7. Oktober 2021).
Der Grund: Die Leihmutterschaft ist nach dem Embryonenschutzgesetz in Deutschland verboten. Daher dürfen die Ausgaben steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Früher akzeptierte das Finanzamt Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen. Doch damit ist Schluss.
Kosten für Zivilprozesse wie Anwalts- und Gerichtskosten kommen nur dann als außergewöhnliche Belastungen infrage, wenn die Existenz der Betroffenen durch diese Kosten gefährdet ist. Das kommt aber sehr selten vor. Scheidungskosten sind also nicht absetzbar.
Ein Steuerpflichtiger, der nach dem fremdfinanzierten Kauf von 3 Eigentumswohnungen in die Privatinsolvenz geriet, konnte die Gebühren für den Insolvenzverwalter nicht absetzen (VI R 47/13, BFH 22. Mai 2013).
Einen Abzug als außergewöhnliche Belastungen lehnten die Richter ab, weil er die Ursache für das Eintreten der Überschuldung selbst gesetzt habe. Die entstandenen Kosten seien daher nicht zwangsläufig.
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