Bearbeitungszeit der Steuererklärung

Schluss mit Warten

Wann kommt das Geld? Mit WISO Steuer reichst du deine Erklärung papierlos und fehlerfrei ein – für eine schnellstmögliche Bearbeitung durch das Finanzamt.

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Bearbeitungszeit der Steuererklärung: Kurz & knapp

Im Durchschnitt braucht das Finanzamt zwischen 4 und 12 Wochen, um eine Steuererklärung zu bearbeiten

Die Abgabe der Steuererklärung ist ab Januar möglich, ab März beginnt das Finanzamt mit der Bearbeitung

Spätestens nach 6 Monaten solltest du deinen Steuerbescheid erhalten haben

Warum WISO Steuer deine Bearbeitungszeit verkürzt

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WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

R. Doven
5.0
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Klasse! SteuerGPT begleitet einen Schritt für Schritt. So macht die Steuererklärung Spaß und kostet wenig Zeit.

E. Wandt
5.0
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Nach jahrelangen Beraterkosten dann plötzlich drauf gekommen… und siehe da, es geht auch alleine. Die Software ist Idiotensicher ;) DANKE WISO

Schmolinski
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    WISO Steuer ist im Steuerbereich absolut das beste Programm – die anderen können da nicht mithalten.

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FAQ: Bearbeitungszeit der Steuererklärung

Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt aktuell?

Die Dauer variiert je nach Finanzamt und Auslastung, liegt aber meist zwischen 4 und 12 Wochen. Wer früh im Jahr (ab März) abgibt, erhält seinen Bescheid oft schneller.

Ab wann beginnt das Finanzamt mit der Bearbeitung?

Die Finanzämter starten meist Anfang März mit der Bearbeitung der Erklärungen für das Vorjahr, sobald alle elektronischen Daten von Arbeitgebern und Versicherungen vorliegen.

Kann ich die Bearbeitungsdauer beeinflussen?

Ja, definitiv. Elektronisch übermittelte Steuererklärungen werden bevorzugt behandelt. Sie durchlaufen ein automatisiertes System. Wenn keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, kann der Bescheid oft ohne personelle Prüfung („vollmaschinell“) erstellt werden, was die Bearbeitungsdauer deutlich verkürzen kann.

Welches Bundesland bearbeitet Steuererklärungen am schnellsten?

Statistisch gesehen führen oft Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hamburg die Ranglisten mit den kürzesten Bearbeitungszeiten an. Bundesländer wie Bremen oder Berlin benötigen aufgrund hoher Fallzahlen und Personalmangel oft deutlich länger.

Warum dauert meine Steuererklärung länger als die meines Nachbarn?

Die Dauer hängt stark von der Komplexität ab. Einfache Arbeitnehmerfälle werden oft automatisiert durchgewunken. Sobald Einkünfte aus Vermietung, Gewerbebetrieben oder ausländische Kapitalerträge hinzukommen, ist eine personelle Prüfung durch einen Sachbearbeiter zwingend, was die Zeit verlängert.

Kann ich die Bearbeitung durch das Nachreichen von Belegen beschleunigen?

Nein, im Gegenteil. Seit der Umstellung auf die Beleghaltepflicht solltest du Belege nur dann einreichen, wenn das Finanzamt dich explizit dazu auffordert. Unaufgefordert eingereichte Papierbelege führen zu Medienbrüchen und können die Bearbeitung sogar verzögern.

Ab wann sollte ich beim Finanzamt nach dem Status fragen?

Eine freundliche Sachstandsanfrage ist nach etwa 12 Wochen angemessen. Vorher führt eine Nachfrage meist nur zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung der Beamten, ohne den Prozess zu beschleunigen.

Was kann ich tun, wenn das Finanzamt seit Monaten nicht reagiert?

Wenn nach 6 Monaten ohne sachlichen Grund kein Bescheid vorliegt, hast du das Recht auf einen Untätigkeitseinspruch. Dies ist ein formelles Mittel, um die Behörde zur Entscheidung zu bewegen. Empfohlen wird jedoch, vorher das Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu suchen.

Hat der Zeitpunkt der Abgabe Einfluss auf die Bearbeitungsdauer?

Ja. Wer antizyklisch abgibt (z. B. direkt im März/April), profitiert oft von kürzeren Wartezeiten. Kurz vor Ablauf der gesetzlichen Abgabefristen (meist im Sommer oder Herbst) kommt es zu einer Abgabewelle, die die Bearbeitungszeiten in den Ämtern massiv ansteigen lässt.

Erhalte ich Zinsen, wenn die Bearbeitung sehr lange dauert?

Ja, allerdings erst nach einer gewissen Wartezeit. Der Zinslauf beginnt in der Regel 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Wenn das Finanzamt also sehr spät rechnet, wird die Erstattung mit aktuell 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) verzinst.

Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung?

Die Dauer des Veranlagungsverfahrens ist gesetzlich nicht starr festgelegt. Dennoch gibt es klare Benchmarks. Während einfache Erklärungen oft in 4 bis 12 Wochen erledigt sind, können komplexere Fälle auch länger in Anspruch nehmen.
 
Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Selbstständigkeit oder Land- und Forstwirtschaft erfordern meist eine Plausibilitätsprüfung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Dies bindet personelle Ressourcen im Finanzamt und verzögert den Prozess.
 
Was auch einen negativen Einfluss auf die Bearbeitungszeit haben kann: Belege unaufgefordert einzusenden (in Papierform). Durch die Einführung der sogenannten Beleghaltepflicht ist es erst dann nötig Belege einzusenden, wenn das Finanzamt dich explizit dazu auffordert. Das geht mittlerweile sogar komplett digital.

Nach welcher Reihenfolge bearbeitet das Finanzamt die Steuererklärungen?

Die Finanzverwaltung arbeitet heute hochgradig automatisiert. Ein Algorithmus bzw. Risikomanagementsystem (RMS) scannt jede eingehende Steuererklärung.
 

  1. Die „grüne“ Route (Vollautomation): Wenn deine Angaben plausibel sind und keine großen Abweichungen zum Vorjahr aufweisen, läuft deine Erklärung oft vollautomatisch durch. Ergebnis: Bescheid nach ca. 2 Wochen ab Bearbeitungsstart.
  2. Die „rote“ Route (Manuelle Prüfung): Löst das System einen Prüfhinweis aus – etwa bei sehr hohen Werbekosten oder ersten Einkünften aus Vermietung – muss ein Sachbearbeiter manuell prüfen. Das verlängert die Steuererklärung Bearbeitungsdauer massiv.

Wichtige Merkmale

  • Geheimhaltung: Die genauen Kriterien, Filter und Schwellenwerte, die zu einem Prüfhinweis führen, hält die Finanzverwaltung unter Verschluss, um Manipulationen vorzubeugen.
  • Rechtliche Basis: Die Nutzung solcher Systeme ist in der Abgabenordnung (§ 88 Abs. 5 AO) gesetzlich verankert.
  • Ziel: Entlastung der Beamten von Standardfällen, damit mehr Zeit für die Prüfung komplexer oder risikoreicher Sachverhalte bleibt.

Ab wann beginnt das Finanzamt mit der Bearbeitung der Steuererklärung?

Viele schicken ihre Unterlagen bereits im Januar los. Doch die zuständigen Finanzämter beginnen bundesweit meist erst Mitte März mit der Bearbeitung. Die Gründe sind rein technischer Natur: Nach § 93c AO haben Arbeitgeber und Versicherungen bis Ende Februar Zeit, deine Daten (Lohnsteuer, Rentenbeiträge etc.) digital an das Amt zu melden.

 
Tipp: Du kannst deine Erklärung trotzdem schon im Januar vorbereiten und abgeben. So wird sie mit als Erstes bearbeitet und du erhältst deine Erstattung frühzeitig vor dem großen Andrang zur Frist.

Was tun, wenn das Finanzamt gar nicht reagiert?

Sollte das Finanzamt über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten keine Reaktion auf eine eingereichte Steuererklärung zeigen, stehen dem Steuerpflichtigen spezifische verfahrensrechtliche Instrumente zur Verfügung. Ziel ist es, die Festsetzungsverjährung zu überwachen und die Bescheiderteilung zu forcieren, ohne das künftige Prüfungsverhältnis unnötig zu belasten.

Stufe 1 – Die qualifizierte Sachstandsanfrage

Bevor formelle Rechtsbehelfe ergriffen werden, ist eine qualifizierte Sachstandsanfrage das Mittel der Wahl. Diese sollte vorzugsweise über das ELSTER-Portal (Sonstige Nachricht an das Finanzamt) erfolgen, um eine digitale Dokumentation in der elektronischen Steuerakte zu gewährleisten.
 

  • Zweck: Klärung, ob die Erklärung intern in ein Prüffeld (z. B. Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Prüfung durch die Lohnsteuerstelle) ausgesteuert wurde oder ob lediglich ein personeller Engpass im Veranlagungsbezirk vorliegt.
  • Frist: Empfehlenswert nach ca. 10 bis 12 Wochen.
Stufe 2 – Der Untätigkeitseinspruch gemäß § 347 Abs. 1 S. 2 AO

Das Gesetz sieht in § 347 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) eine Besonderheit vor: Der Einspruch ist auch zulässig, wenn die Finanzbehörde über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts (hier: die Steuerfestsetzung) ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist nicht entschieden hat.
 

  • Voraussetzung: Als „angemessene Frist“ gilt im Regelfall ein Zeitraum von sechs Monaten.
  • Rechtsfolge: Mit Einlegung des Untätigkeitseinspruchs wird das Verfahren in die nächsthöhere Instanz (meist die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts) gehoben. Dies führt in der Praxis fast ausnahmslos zu einer sofortigen Priorisierung und zeitnahen Bescheiderteilung, da die Behörde nun zur Begründung der Verzögerung gezwungen ist.
Stufe 3 – Die Untätigkeitsklage gemäß § 46 FGO

Bleibt auch der Untätigkeitseinspruch ohne Erfolg, bleibt als letztes Mittel die Untätigkeitsklage vor dem Finanzgericht nach § 46 der Finanzgerichtsordnung (FGO).
 

  • Verfahren: Die Klage kann direkt erhoben werden, wenn über einen Einspruch (auch einen Untätigkeitseinspruch) innerhalb einer Frist von sechs Monaten nicht entschieden wurde.
  • Besonderheit: Das Gericht kann das Verfahren aussetzen, wenn das Finanzamt einen triftigen Grund für die Verzögerung nachweisen kann (z. B. ausstehende Informationen aus einem internationalen Auskunftsersuchen). In Standardfällen ist die Drohung mit einer Untätigkeitsklage jedoch ein hocheffektives Instrument, um die Veranlagung abzuschließen.
Wirtschaftliche Kompensation durch Erstattungszinsen (§ 233a AO)

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine lange Bearbeitungszeit nicht zwingend nachteilig. Bei einer erwarteten hohen Steuererstattung greift nach dem 15-monatigen Karenzzeitraum die Vollverzinsung nach § 233a AO.
 
Zinsvorteil: Mit einem Zinssatz von 0,15 % pro Monat (1,8 % p. a.) liegt die Verzinsung durch den Fiskus deutlich über dem aktuellen Marktniveau für risikolose Anlagen. In diesen Fällen kann es taktisch klug sein, die Untätigkeit der Behörde schlicht „auszusitzen“, um den Zinslauf zu maximieren, sofern keine akute Liquiditätsnotwendigkeit besteht.

So geht die Steuererklärung besonders schnell von der Hand

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Bearbeitungszeit der Steuererklärung ist kein starres Schicksal, sondern das Ergebnis technischer Prozesse und deiner Datenqualität. Während regionale Unterschiede und saisonale Abgabewellen (wie die Fristen im Sommer) die Finanzämter belasten, hast du den größten Hebel selbst in der Hand.
 
Deine Checkliste für die schnellstmögliche Erstattung:
 

  • Digitaler Vorrang: Verzichte konsequent auf Papier. Digitale Datensätze via ELSTER werden prioritär und ohne manuelle Erfassungsfehler verarbeitet.
  • Antizyklisches Handeln: Wer zwischen März und Mai abgibt, umgeht den großen Stau der „Last-Minute-Abgeber“ im Herbst und profitiert von freien Kapazitäten in den Veranlagungsstellen.
  • Vollständigkeit durch Technik: Nutze unsere Tools wie den Steuer-Abruf von WISO Steuer, um sicherzustellen, dass deine Daten exakt mit den beim Finanzamt vorliegenden Meldungen übereinstimmen. Das eliminiert Rückfragen, bevor sie entstehen.

Unser Versprechen:

Wir nehmen dir die Unsicherheit. Mit Deutschlands beliebtester Steuer-Software reichst du nicht nur eine rechtssichere Erklärung ein, sondern nutzt modernste Technologie, um den Prozess beim Finanzamt so reibungslos wie möglich zu gestalten. Das Ergebnis: Weniger Bürokratie, mehr Zeit und eine schnellstmögliche Gutschrift auf deinem Konto. Und das beste daran? Du bekommst im Schnitt 500 € mehr als bei anderen Apps! ¹ ⁾
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¹ ⁾ Im Bundesdurchschnitt werden 1.172 € vom Finanzamt zurückbezahlt. Mit WISO Steuer sind es im Durchschnitt 1.674 € – also über 500 € mehr. Quelle: Destatis