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Tierbetreuung von der Steuer absetzen

Mit der Fellnase die Steuererstattung aufspüren

Gute Nachrichten für Tierbesitzer: Das Finanzamt beteiligt sich an der Versorgung und Betreuung des geliebten Vierbeiners. Denn die Ausgaben für den Katzen- oder Hundesitter werden bei der Steuererklärung akzeptiert. Und zwar mit einem Steuervorteil von bis zu 4.000 Euro. Wir zeigen, wie die Tierbetreuung von der Steuer abgesetzt wird.

Kurz & knapp

  • Kosten für die Haustierbetreuung kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen
  • 20 Prozent des Rechnungsbetrags werden angerechnet
  • Es gibt einen Maximalbetrag von 4.000 Euro
  • Mit WISO Steuer fotografierst du die Rechnungen ab und schon sind sie in der Steuererklärung

Tierbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung?

Das Zauberwort lautet: haushaltsnahe Dienstleistungen. Wichtig ist, dass du dein Haustier zu Hause betreuen lässt. Eine Tierpension ist zwar praktisch, jedoch entfällt hier die Steuerermäßigung. Denn es heißt ja schließlich „haushaltsnah“.

Daher sind die Ausgaben – einschließlich der Anfahrtskosten – nur dann abziehbar, wenn die Betreuung in deinem Haushalt beziehungsweise auf deinem Grundstück stattfindet. Das gilt für alle haushaltsnahen Tätigkeiten, für die du eine Rechnung erhältst. Maximal 20.000 Euro kannst du so in deiner Steuererklärung angeben. Du bekommst dann einen Steuerbonus auf 20 Prozent deiner Ausgaben – maximal also 4.000 Euro. So entschied das Finanzgericht Münster bereits in 2012 (14 K 2289/11 E).

Achtung Icon

Keinen Steuervorteil bei Abholen und Nachhausebringen

Dein Haustier wird bei dir zu Hause abgeholt und am Ende des Tages wieder zurückgebracht? Auch in diesem Fall liegt keine haushaltsnahe Dienstleistung vor. Deswegen kannst du die Kosten nicht absetzen.

Tierarzt, Futter, Hundeausführer & Co.

Nicht begünstigt sind Tierarztkosten und Futter. Diese Kosten gehören zur privaten Lebensführung. So entschied schon das Finanzgericht Nürnberg in 2012 (4 K 1065/12). Daher sind sie für deine Steuererklärung nicht relevant.

Aber es gibt eine lohnende Ausnahme: Das Gassi gehen! Für das Ausführen des Haustieres außerhalb der Wohnung erhältst du den Steuervorteil.

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Rechnungen einfach per Foto in die Steuer einfügen

Sobald du eine Rechnung bekommst, machst du einfach ein Foto mit dem Smartphone und die App liest das Dokument automatisch als PDF für deine Steuererklärung ein. Wie ein Scanner, nur viel schlauer!

Für welche Haustiere gilt der Steuervorteil?

Aktuell akzeptiert die Finanzverwaltung die Betreuung und Pflege von allen Tieren als haushaltsnahe Dienstleistung an.

Barzahlung? Lieber nicht!

Die Kosten für den Tiersitter werden dir nur mit Rechnung erstattet. Und diese Rechnung musst du mittels Banküberweisung auf das Konto der Betreuungsperson begleichen. Da ist das Finanzamt ganz strikt. Bei Barzahlung gibt’s keine Steuerermäßigung. Ob mit oder ohne Quittung ist egal! Mit der Überweisung bist du immer auf der richtigen Seite.

 

Experten Tipp

Keine Zettelwirtschaft mehr

Nutze den Steuer-Scan, um deine Rechnungen mit dem Smartphone abzufotografieren. So landen sie automatisch in deiner Steuererklärung und du hast auch gleich einen Nachweis für Nachfragen vom Finanzamt zur Stelle.

Tierbetreuung in die Steuererklärung eintragen

Die Ausgaben für Tierbetreuung gibst du in der Steuererklärung im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ein.

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Die Ausgaben für Tierbetreuung gibst du in der Steuererklärung im Bereich Allgemeine Ausgaben > Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt ein.

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FAQ: Tierbetreuung von der Steuer absetzen

Kann man Hundebetreuung von der Steuer absetzen?

Ja, aber dafür gibt es eine wichtige Voraussetzung: Dein Hund muss in den eigenen 4 Wänden betreut worden sein. Dann fallen deine Kosten unter die haushaltsnahen Dienstleistungen. Damit kannst du 20 Prozent des Rechnungsbetrags von der Steuer absetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Somit ergibt sich ein Steuervorteil von bis zu 4.00o Euro!
Grundsätzlich sind Kosten rund um dein Haustier nicht für die Steuererklärung relevant. Eine Ausnahme ist Tierhaftpflichtversicherung. Außerdem kannst du die Betreuung deines Haustiers und den Tierfriseur von der Steuer absetzen, wenn die Dienstleistungen in deinem Haushalt durchgeführt wurden.
Nein, Tierarztkosten zählen nicht zu haushaltsnahen Dienstleistungen. Deswegen kannst du sie auch nicht steuerlich absetzen.
Zu diesem Thema gab es bereits viele Entscheidungen von verschiedenen Finanzgerichten. Diese haben immer wieder bestätigt, dass du die Kosten vom Tierarzt nicht von der Steuer absetzen kannst.
Ja, denn sie gehören wie andere Versicherungen zu den Sonderausgaben. Beachte aber, dass es hierbei einen Höchstbetrag gibt.
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