Einstieg in die Pflege
Wer pflegebedürftig ist, braucht Hilfe im Alltag. So lautet vereinfacht die gesetzliche Definition des Pflegebegriffs seit 2017. Das bedeutet: Auch Personen, die nur gelegentlich, aber langfristig immer wieder Unterstützung brauchen, haben ein Anrecht auf Leistungen von der Pflegekasse. Einmalige Zuschüsse oder Erstattungen für wenige große Hilfen im Jahr sind möglich. verbraucherblick erklärt, für wen sich ein Antrag lohnt, wie man ihn stellt und wofür es Geld gibt.