Restricted Stock Units (RSU)

  • Hi!


    Ich hoffe hier kann mir irgendwer helfen:


    Ich habe vor 2 Jahren seitens meiner Firma Restricted Stock Units (RSUs) bekommen (112 Stück)
    Die Hälfte derer (56 Stück) wurden am 13.11.2008 "zuteilungsreif", der Rest wird am 13.11.2010 zuteilungsreif werden.


    Der Gesamtwert aller RSUs liegt derzeit bei knapp unter 8k EUR.


    Die RSUs sind in einem Depot einer US Bank (SmithBarney).


    Zunächst dachte ich ich müsse nur das Formular W8-BEN ausfüllen (was ich im August auch tat) um zu verhindern dass in USA Steuern zurückgehalten werden. Ich hätte ferner angenommen dass beim Verkauf der Aktien und dem Transfer des Geldes auf ein deutsches Konto dann die entsprechende deutsche Steuer anfallen würde. Doch, weit gefehlt.


    Man hat mir nur 31 von 56 Aktien in mein Depot gelegt und die restlichen 25 als "Steuer" zurückgehalten.


    Was ist das denn fürn "Mist"?
    Wieso führen die in USA Steuern ab indem sie Aktien zurückhalten und v.a. wieso soviel - das sind ja fast 50%?!?!?


    Hab ich irgendwelche Formalitäten vergessen oder hat das alles seine Richtigkeit?


    Ich weiß echt nicht mehr weiter...


    Danke!

  • Okay, inzwischen bin ich etwas schlauer.
    Im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens führt die USA den deutschen Spitzensteuersatz direkt nach D ab, dazu werden die entsprechenden Aktien bei Zuteilung direkt "abgezogen".


    Nun meine Frage:
    Wie bekomme ich da wieder was zurück und wieviel?
    Wie ist das wenn ich diese Aktien nun >1 Jahr halte - bekomme ich dann alles wieder zurück?
    Eher nicht, oder? Das bezieht sich ja nur auf die zus. Spekusteuer, oder, während die nun gezahlte Steuer eher eine Einkommenssteuer ist, richtig?

  • Hallo,


    ich stehe vor dem selben Problem mit den RSU's.
    Letztes Jahr zugeteilt und 42% in Form von AKtien in USA einbehalten.
    Wie bekomme ich von den einbehaltenen 42% etwas zurück?


    Danke!

  • Hi, kann mir jemand helfen.


    Ich habe von meinem amerikanischen Arbeitgeber RSU bekommen, Broker ETRADE FINANCIAL


    Diese wurden 2009 zugeteilt, dabei wurden 42% an Aktien als Steuer einbehalten.


    Wie bekomme ich von der einbehaltenen Steuer etwas zurück, sollten eingentlich mit meinem persönlichen Spitzensteuersatz


    besteuert werden?


    Wie gebe ich dies in der Steuererklärung an?


    Danke!

  • Hallo michi1234,


    bitte teilen Sie mit, in welchem Formular und in welcher Zeile der Wert erfasst wird, um Ihnen ein passendes Dialogfenster zur Erfassung mitteilen zu können. Wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Anfrage bitte gegebenenfalls an Ihren zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes.

  • Habe aktuell wieder das gleiche Problem: wie bekomme ich die vermutlich zuviel gezahlten Steuern wieder, die in Form von einbehaltenen RSUs gezahlt wurden?


    Genauer gesagt: wo trage ich die abgeführten Steuern in WISO ein?


    Vielleicht kann das WISO Team sich ja der Frage annehmen! Wenn ich nach RSU suche, finde ich leider nichts.


    Vielen Dank und viele Grüße

  • Hi

    bitte teilen Sie mit, in welchem Formular und in welcher Zeile der Wert erfasst wird, um Ihnen ein passendes Dialogfenster zur Erfassung mitteilen zu können. Wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Anfrage bitte gegebenenfalls an Ihren zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamtes.


    @ M. Kahler: hm, genau das würden wir gerne von Ihnen erfahren!! Die Frage ist, wo ich diese Angaben in WISO machen kann!


    Vielen Dank und VG

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die Threads zusammengefasst. Zweimal dasselbe Thema macht keinen Sinn. Vielleicht einmal den Threadersteller NautilusIII fragen. Der hat es ja als erledigt gekennzeichnet und es offensichtlich hinbekommen.

  • Hallo an alle interessierten,


    bin kein Spezialist, meine aber, die Sache läuft doch auf eine Steuererklärung in den USA hinaus! Die zu viel einbehaltenen Beträge werden dann vom US-Finanzamt vergütet. Allerdings weiß ich nicht, in welcher Form? Außerdem käme die Nachversteuerung in Deutschland im Rahmen des Progressionsvorbehaltes dazu.


    Auch mich würde eine Antwort von Nautilus über das Ergebnis interessieren.

  • Hallo Zusammen,


    ich habe auch ein ähnlichen Fall wie hier geschildert und es scheint, das dies nie im Forum endgültig geklärt wurde. Hat jemand Erfahrung gemacht wie man die Zuteilung/vesting der restricted stock units die durch aktien netting um die Steuern einzubehalten im Wiso Program angeben kann?


    Ich bin über jegliche Hilfe sehr dankbar.


    Schöne Grüße

  • Also,


    ich hab das gleiche und die Versteuerung macht sinn. Wir kriegen ein "Bonus" in form RSUs. z.B, die Firma gibt 10k Euro in Form RSUs und von diesen 10k Euro, muss man deutsche Steuern zahlen. Dafür werden Aktien benutzt. Das ist alles normal.


    Fur mich das Problem ist wo soll ich das ganze in WISO eintragen. Einfach um alles korrekt zu haben. Gibt es irgendwelche Anleitung wie man RSUs und die schon bezahlte Steuern erklehrt?


    Danke!

  • In der Regel tauchen diese in der Lohnsteuerbescheinigung auf - meistens unter der Rubrik Bezüge für mehrere Jahre! Da werden dann auch die entsprechenden Steuern ausgewiesen (10. und 11. der Lohnsteuerbescheinigung). Diese werden dann vom FA bei der Ermittlung der endgültigen Steuerschuld berücksichtigt.

  • Hallo zusammen,

    ich habe im März letzten Jahres RSUs gevested bekommen (Habe ich im Jahr 2019 bekommen, pro Jahr wird 1/3 gevested, im März 2020 war es das erste mal soweit).

    Die Aktien sind bei Fidelity in den USA gelandet. Die haben im März ein sell-to-cover gemacht (hatte ein W8BEN Formular ausgefüllt), ungefähr die hälfte der Aktien wurde verkauft und zur Deckung der Steuern in Deutschland genutzt.


    Natürlich sind knapp 51.53% Lohnsteuer viel zuviel und wie die Vorposter hier will ich das ordentlich in der Steuererklärung angeben. Allerdings hat mein Arbeitgeber die Steuern nicht in den Bezügen über mehrere Jahre angegeben wie nesciens vor mir geposted hat.

    ich habe 2 einträge auf meinem lohnzettel vom märz. 1x hypotax:

    Die 2111,65 $ taxes withheld in den USA entsprechen ungefähr dem Hypotax Betrag umgerechnet auf Euro mit dem Wechselkurs aus dem Frühjahr letzten Jahres.

    Zudem habe ich noch eine Zeile mit

    Lohnart 4238 Versteuerung Aktien 3725,39 Euro - (Abzug)


    Frage ist - muss ich das jetzt nochmal gesondert in der Steuererklärung eingeben? Wenn ja wie?


    Grüße

  • Haben Sie vielleicht ein Glück, dass ich da auch gerade an dem Thema dran bin.

    Ich habe nach langer Suche auch eine sinnvolle Aussage dazu gefunden (letzter Eintrag):

    https://www.reddit.com/r/Finan…stricted_stock_units_bei/


    In Kurzform:

    - Bei RSUs werden immer "auf Verdacht" ca. 50% der Aktien verkauft

    - Der per RSU erhaltene Wert, die "auf Verdacht" verkauften Aktien und die effektive Steuer sind in dem Lohnzettel des Zuteilungsmonats enthalten.

    - In diesem Monat erhält man dann auch die Differenz aus den zu viel verkauften Aktien und der effektiven Steuer automatisch.

    Entsprechend wird sich der in diesem Monat erhaltene Betrag mehr oder weniger deutlich von den anderen Gehältern unterscheiden.

    - In der Steuererklärung muss man damit nichts machen, das ist über die Lohnsteuererklärung komplett erledigt.


    Mich persönlich wurmt dabei natürlich, dass man damit keinerlei Möglichkeit hat, auf einen höheren Kurs zu warten für die Differenz aus verkauften Aktion und der effektiven Steuer und so ggf. Geld verliert. Aber hilft wohl nix.

  • Hier meine Recherche zum Thema RSU's:


    - Laut der Personalabteilung meines Arbeitgebers wurde in den entsprechenden Monaten, in denen die RSU's ausgeschüttet wurden, der Wert der RSU's auf den Bruttoarbeitslohn raufgerechnet, versteuert, und vom Nettolohn wieder abgezogen. Das ist nach meiner Prüfung der Lohnzettel in den entsprechenden Monaten tatsächlich geschehen. Der Arbeitgeber hat somit die Gesamtsumme bzw. bzgl. Abzüge der im Steuerjahr ausgeschütteten RSU's in der Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 10. / 11. / 12. angegeben.


    - Laut einer Beamtin vom Finanzamt ist so auch alles korrekt und ausreichend angegeben. In Buhl am besten den automatischen Steuerabruf benutzen oder via ELSTER Anlage N, unter nicht selbständige Tätigkeit Zeile 17 (Stand 2021). Laut Beamtin muss man das aber nicht mehr angeben, weil das dem Finanzamt automatisch gemeldet wird - oder so...


    - Sollte man die Aktien aus dem Depot dann verkaufen, muss man natürlich schauen, ob man über den Freibetrag kommt und dass dann entsprechend in der Steuererklärung angeben.

  • Danke für die Info.


    Weißt du zufällig wie das ist, wenn ich die RSUs, die nach Sell-To-Cover auf dem Depot übriggeblieben sind, verkaufe? Muss ich dann erneut Steuern oder irgendwelche anderen Abgaben entrichten?

  • Weißt du zufällig wie das ist, wenn ich die RSUs, die nach Sell-To-Cover auf dem Depot übriggeblieben sind, verkaufe? Muss ich dann erneut Steuern oder irgendwelche anderen Abgaben entrichten?

    Auf die Differenz zwischen Verkaufskurs und Einstandskurs (bei Bezug der StockUnits) ist wie bei allen Aktienverkäufen Kapitalertragsteuer (25%) fällig.

  • Ich hänge mich hier mal ran :). Wie RSUs nach dem Vesten behandelt werden habe ich mittlerweile verstanden: als Arbeitnehmer muss man nichts machen, da diese bereits mit der Lohnsteuer abgegolten sind. Soweit so gut. Nun bin ich aber bei dem Punkt, dass ich Aktien nun verkauft habe, Diese liegen in einem Depot bei einem US-Broker (Morgan Stanley). Dieser führt natürlich nichts an Steuern in Deutschland ab und eine "ordentliche" KAP-konforme Auskunft erteilen die auch nicht. Wenigstens kann man eine Tabelle abrufen, wo der Gewinn zwischen Erhalt der Aktien und Verkauf angezeigt wird. Dieser Gewinn muss ja nun in Deutschland versteuert werden wie @neida bereits erwähnt hat. Hierzu tauchen bei mir nun ein paar Fragen auf:


    1) Sind es wirklich nur die 25% Kapitalertragsteuer? Ich habe irgendwo gelesen, dass noch 5,5% Soli drauf kommen - da ich 2020 verkauft habe. Kirchensteuer zahle ich keine - aber vermutlich ist diese out-of-scope bei diesen Erträgen (?)

    2) In welche KAP Anlage muss denn nun etwas eingetragen werden? Es gibt ja mitterweile KAP, KAP-BET, KAP-INV. KAP-BET scheidet vermutlich aus, da es sich ja nicht wirklich um eine Beteiligung an der Firma handelt (?). Bleiben KAP+KAP-INV. KAP-INV scheint neu zu sein und für Investmentfonds für Erträge aus ausländischen Verkäufen. Das klingt erstmal danach, als wäre das für mich die passende Anlage (?). Aus der Auswahl wären es ja dann vermutlich "Aktienfonds".

    3) Die Eingabemaske für KAP-INV kommt mit vielen Fachbegriffen um die Ecke, wo ich nicht weiß was diese im Detail bedeuten. Vorabpauschalen, Teilfreistellung, Uneinbringlichkeit von einer Kapitalforderung etc. da ist man als Normalsterblicher schnell überfordet. Welche Auswirkungen kann es haben, wenn man dort was falsches wählt :)? Wird das FA im worst-case einfach Rückfragen oder es als "Betrugsversuch" werten?

    4) Soweit ich gelesen habe, kann man den Freibetrag von 801€ auf die Erträge anrechnen. Allerdings habe ich auf einem alten Tagesgeldkonto, was kein Geld mehr abwirft diesen kompletten Freibetrag damals beantragt - aber nicht wirklich genutzt. Kann ich nun trotzdem die 801€ einfach gegen die Aktienverkauf Erträge verrechnen? Da ja keine Verwendung bei dem Tagesgeldkonto mehr erfolgt.


    Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben.