Corona MWST Senkung auf 16 % und 5 %

  • Quelle: ZDF

    Zitat

    Die Spitzen von CDU, CSU und SPD haben sich auf eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer geeinigt. Damit soll der Binnenkonsum gestärkt werden. Das kostet rund 20 Milliarden Euro.

    Konkret soll vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.


    Welche Möglichkeiten werden wir hier im MB haben? Eine generelle Umstellung in den Stammdaten wird ja dann wohl den kompletten Kontenplan betreffen.

    • Offizieller Beitrag

    Abwarten?


    Meiner Erinnerung nach wurde das gestern im Laufe des Tages durch die Regierungsparteien beschlossen und muss ja dann erst einmal seinen Rechtsgang gehen. Vorher kann doch niemand etwas machen. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Die Lösung für den 16 % MWST Satz ist schon da. Der 16 % Wert schlummert noch im Programm. Die Buchungskonten zu 16 % gibt es auch noch. Nur den amtlichen Formulare fehlen die 16 % Felder.

    Selbst die Buchungskonten und EÜR zeigen schon jetzt alles korrekt an.


    Die Rechnung ist mit einem Klick von 19 % auf 16 % umgestellt. Der Button unter Erweitert voller MWST Satz angeklickt ändert die komplette Rechnung.


    Muß nur noch per Update freigelegt werden für alle.


    Beim halben MWST Satz sieht es kritischer aus.

  • Muß nur noch per Update freigelegt werden für alle.

    Bei mir geht das genau, wie Du oben geschrieben hast Samm.

    Die Frage ist nur, wie geht es z.B. bei Differenzbesteuerung. Vermutlich lässt sich das nicht so ohne weiteres umstellen. Ich denke, da wird Buhl wohl ein Update bringen müssen..

    • Offizieller Beitrag

    Muß nur noch per Update freigelegt werden für alle.

    Bei mir geht das genau, wie Du oben geschrieben hast Samm.

    Die Frage ist nur, wie geht es z.B. bei Differenzbesteuerung. Vermutlich lässt sich das nicht so ohne weiteres umstellen. Ich denke, da wird Buhl wohl ein Update bringen müssen..

    Der schlummert da seit Anpassung des USt-Satzes aus Zeiten vor dem 01.01.2007! Muss man darüber zum jetzigen Zeitpunkt wirklich diskutieren, wenn noch nicht einmal das Gesetzgebungsverfahren mit allen Einzelheiten durch ist?

    • Offizieller Beitrag

    Muss man darüber zum jetzigen Zeitpunkt wirklich diskutieren, wenn noch nicht einmal das Gesetzgebungsverfahren mit allen Einzelheiten durch ist

    Nö.., aber warum nicht?;)

    Weil Ihr Euch noch genug aufregen werdet, wenn es vielleicht bis zum Stichtag nicht pünktlich klappt bzw. Ihr die letzten Tage vor dem Stichtag mit den Hufen scharrt nach dem Motto "noch x Tage und noch immer nichts". :)


    Und der von @SAMM markierte Bereich im Programm ist ja nicht neu und "wartet auf Aktivierung durch Update für alle", sondern stammt aus den Jahren vor dem 01.01.2007 (!) mit dem bis dahin geltenden Regelsteuersatz von 16% und wird auch aktuell immer noch unter den Umsätzen zu anderen Steuersätzen in der USt-Erklärung ausgewertet. ;)

  • Moin,da Du nun mit diskutiert, haben wir immerhin einen Fachmann dabei..

    Aber im Ernst: es wäre ein Wunder, wenn das bis zum 1.7. umgesetzt wäre.

    Aber wie Du und SAMM schon geschrieben habt: Die 16% im geschäftlichen Alltag bekommt man schon hin, der "halbe" MwSt Satz wird schon komplizierter. Lassen wir uns einfach überraschen.

  • SAMM

    Hat den Titel des Themas von „Mehrwertsteuersenkung. Wie?“ zu „Corona MWST Satz Anpassungen auf 16 % und 5 %“ geändert.
  • Aber im Ernst: es wäre ein Wunder, wenn das bis zum 1.7. umgesetzt wäre.

    Und weil es bis zum 1.7. eben nicht mehr lange hin ist, kann man ja heute schon mal darüber reden, wie das alles läuft.

    In den Grundeinstellungen kann ich ja den Standard-Steuersatz festlegen auf 16%. Gilt das dann für alle bisherigen Buchungen, oder greift die Änderung erst bei neu erfassten Aufträgen? Naja und spätestens zum 9. 8. müssen dann ja auch die neuen Steuerformulare fertig sein.

    Und gerade als alte Hasen in Sachen MB-Nutzung wissen wir eben ganz genau, dass man lieber zeitnah "Rabatz" macht, weil die Schnellsten sind'se bei Buhl ja nicht immer. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Gilt das dann für alle bisherigen Buchungen, oder greift die Änderung erst bei neu erfassten Aufträgen?

    Für alle auch die vergangenen! Also nur in jeder Rechnung wie geschrieben den vollen MWST Satz auf 16 % setzen.

    • Offizieller Beitrag

    Habe jetzt einen Test gemacht und die Steuer Einstellung ab 2007 auf 16 % MWST Satz 1 umgestellt. Anschliessend alle Buchungssätze neu berechnen lassen. Keine einzige schon erstellte Rechnungen wurde verändert. unabhängig ob bezahlt oder unbezahlt. Das ist also ein hervorragendes Ergebnis.


    Ab 1. Juli hier den Wert am Button MWST Satz 1 auf 16 % umstellen und es werden nur die dann neu erstellten Rechnung zu 16 % eingestellt.

    Also muß hier nichts nachgebessert werden.


    TIPP: Wer seinen Kunde den Rechnungsbetrag unverändert ausstellen will, achtet darauf dass die Preise und angelegte Artikel zu 19 % MWST Satz nach Zustand Brutto ganz unten in der Eingabemaske erst eingegeben importiert werden. In der Preisart Brutto ändert sich der Endpreis nicht mehr, wenn nachträglich nun der volle MWST Satz von 19 % auf 16 % umgestellt wird unter> Erweitert > Sonstiges. Gilt auch für Import.



    Ist die Preisart Netto hingegen eingestellt werden die zu 19 % MWST angelegten Artikel im Netto angelegt und bei Wechsel auf voller MWST Satz von 19 zu 16 % unter > Erweitert > Sonstiges werden nur 16 % auf die Artikel in der Nettoansicht aufgeschlagen, D.h. Du verschenkst den die gegönnten Nachlaß und verkaufst billiger als der Kunde bestellt hat.




  • Ab 1. Juli hier den Wert am Button MWST Satz 1 auf 16 % umstellen und es werden nur die dann neu erstellten Rechnung zu 16 % eingestellt.

    Also muß hier nichts nachgebessert werden.

    Vorsicht! Man weiß noch nicht, wie die Regelung hinsichtlich der Stichtage genau ausgestaltet sein wird. Möglicherweise wird auch zwischen den Besteuerungsformen nach vereinnahmten und vereinbarten Umsätzen zu unterscheiden sein. Wahrscheinlich - wir wissen es aber nicht, eben nur sinnvollerweise - wird die Regelung nicht so aussehen, dass es auf den Tag der Rechnungsstellung ankommt, sonst würde ja ab jetzt bis zum 30.06. jeder dumm aussehen, der noch eine Rechnung mit dem Umsatzsteuersatz von 19% schreibt, wenn er ab dem 1.7. dieselbe (Brutto-) Rechnung mit 16% stellen könnte. Im Dezember wäre es dann umgekehrt sinnvoll, viele Vorauskasserechnungen zu stellen.


    Dies spricht dafür, dass es darauf ankommen wird, wann der Umsatz erbracht worden ist, also die (bezahlte oder zu bezahlende) Gegenleistung. So ist das ja auch bei einem Wechsel zwischen der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung und umgekehrt.


    Bei Vorauskasserechnungen und Dauerschuldverhältnissen für Zeiträume, die über den 30.06.2020 hinaus abgerechnet werden, wird das noch "lustig" (Beispiel: Dienstleistungsrechnung für eine vom 15.6. bis zum 14.7. erbrachte Leistung). Oder was ist mit einer Vorauskasserechnung vom 15.6. für eine Leistung, die am 1.8. erbracht werden soll?


    Und wie sieht es bei der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten aus? Angenommen, der Kunde erhält die Rechnung am 20.6. und zahlt am 20.7. - kann ich dann die Rechnung vom 20.6. (die ja dann noch 19% Mehrwertsteuer ausweist) stornieren und anstelle dessen nach Erhalt des Geldes eine Rechnung mit 16% Mehrwertsteuer stellen (wohl kaum, aber auch das hängt von der näheren Ausgestaltung ab)?


    Auf die Automatik wird man sich hier wegen der vielen denkbaren Gestaltungen nicht verlassen können, auch wenn sie noch so clever programmiert ist - es sei denn, man rechnet nur taggleich ab (Sofort-Barumsätze).