Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Elektronischer Lohnnachweis 2017

Gepostet am 19.12.2018;

Auf den Stammdatenabruf bei der DGUV folgt der elektronische Lohnnachweis. Mit der Version 17.0.5638 wurde die Möglichkeit zur Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises geschaffen. Nachfolgend erhalten Sie eine Verlinkung zur entsprechenden Anleitung.

Beachten Sie bitte, das ohne den vorherigen Stammdatenabruf bei der DGUV keine Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises möglich ist. Wie Sie diesen Stammdatenabruf vornehmen, entnehmen Sie der Anleitung aus diesem Link. Übertragen Sie Ihre Daten bisher über SVnet, ist eine Übertragung des elektronischen Lohnnachweises nicht aus der Software möglich.

 



 





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