Wird ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann das viele finanzielle Vorteile haben. Gleichzeitig muss der Verein verschiedene Auflagen erfüllen. Daher möchten wir uns dem Thema Gemeinnützigkeit widmen.
Steuerliche Begünstigungen können durch anerkannte Gemeinnützigkeit gewährt werden.
Die Gemeinnützigkeit wird im Steuerrecht geregelt. Vereine, die durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden, profitieren von steuerlichen Begünstigungen. Diese sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt.
Durch die Gewährung von Steuervorteilen werden Körperschaften gefördert, deren Tätigkeit von „allgemeinem Wert“ für die Gesellschaft ist.
Um die Anerkennung durch das Finanzamt zu gewährleisten, müssen in der Vereinssatzung gesetzlich vorgegebene Passagen wörtlich übernommen werden. Diese sind im § 60 AO zu finden.
Verschiedene Rechtsgrundlagen bedingen die Steuerbegünstigung von Vereinen.
Um vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt zu werden, muss ein Verein gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Daraus ergeben sich bestimmte Anforderungen an die Satzung sowie an die tatsächliche Geschäftsführung steuerbegünstigter Körperschaften. Dies betrifft:
- die von einer Körperschaft verfolgten Zwecke,
- die Eingrenzung wirtschaftlicher Betätigung,
- Auflagen für die Verwendung des Vermögens der Körperschaft, sowie
- eine Reihe von Ausnahmen von diesen Auflagen.
Die steuerlichen Folgen der Gemeinnützigkeit werden in den einzelnen Steuergesetzen geregelt. Dies betrifft hinsichtlich unmittelbarer Vorteile (Steuerbefreiungen und -ermäßigungen) die Körperschaft-, die Gewerbe- und die Umsatzsteuer.
Mit den größten Vorteil haben Ihre Mitglieder und Spender von einer Gemeinnützigkeit! Denn Spenden und Mitgliedsbeiträge an einen gemeinnützigen Verein dürfen bei der Einkommenssteuer oft abgezogen werden. Die dadurch erhöhte Spendenbereitschaft nützt aber mittelbar der gemeinnützigen Körperschaft.
Weitere Begünstigungen sind in verschiedenen Gesetzen und Verwaltungsvorschriften aufgeführt. Wie z.B. im Arbeitsförderungsgesetz und im Sozialgesetzbuch bezüglich der Förderung von Arbeitnehmern oder in der Strafprozessordnung hinsichtlich der Zahlung von Bußgeldern an gemeinnützige Einrichtungen.
Einige Auflagen bestimmen die Steuerbegünstigung und das Handeln von Vereinen.
Darf sich ein Verein gemeinnützig nennen, bringt dies einige Auflagen mit sich. Dazu zählen:
- Die gemeinnützigen Satzungszwecke müssen wirklich auch betrieben werden und nicht nur auf dem Papier stehen,
- Das bedeutet, nebenher durchaus erlaubte nicht begünstigte wirtschaftliche Betätigungen dürfen nicht in den Vordergrund treten.
- Überschüsse dürfen nicht an Mitglieder/Gesellschafter ausgeschüttet werden. Sie müssen für die gemeinnützigen Zwecke eingesetzt werden.
- Mittel müssen „zeitnah“ eingesetzt werden. Es darf also (mit bestimmten Ausnahmen) kein Geldvermögen angehäuft werden.
- Es muss strikt getrennt werden zwischen den Einnahmen und Ausgaben der gemeinnützigen und der sonstigen wirtschaftlichen Betätigungen (Aufzeichnungs- und Nachweispflicht).
Diese Auflagen bedeuten einen nicht unerheblichen Aufwand für steuerbegünstigte Körperschaften. Ob es sich lohnt, diese Sonderbestimmungen einzuhalten, müssen Vereine für sich selbst entscheiden. Je nach Größe und Tätigkeitsbereich des Vereins lassen sich die Vorteile ohnehin nicht nutzen.
Anforderungen an die Satzung und Geschäftsführung des Vereins sind einzuhalten.
Weiterhin werden drei Anforderungen an die Satzung und tatsächliche Geschäftsführung des Vereins gestellt:
- Selbstlosigkeit (§ 55 Abgabenordnung)
- Ausschließlichkeit (§ 56 Abgabenordnung)
- Unmittelbarkeit (§ 57 Abgabenordnung)
Allein einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck zu verfolgen, reicht nicht aus, um als Verein Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen zu dürfen. Das Finanzamt fordert (und prüft), dass die drei Anforderungen der Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit tatsächlich eingehalten und praktiziert werden.
Die drei Gebote haben eine Reihe von Auswirkungen. Das betrifft vor allem die wirtschaftliche Betätigung und Vermögensverwendung bei Vereinen.
Fazit
Gemeinnützigkeit birgt eine Reihe von finanziellen Vorteilen für Vereine. Jedoch bringt sie auch einige Auflagen mit sich, die unbedingt beachtet und eingehalten werden müssen. Unser Tipp: vor Beantragung der Gemeinnützigkeit sollte man sich genau darüber informieren, ob die Steuerbegünstigung wirklich einen Vorteil für den Verein bringt, oder ob es sich für den Verein nicht lohnt.
Wie man mit der Steuererklärung von gemeinnützigen Vereinen umgehen sollte, erfährst du in diesem Beitrag.
Wer noch mehr erfahren möchte, kann sich umfassend auf vereinsknowhow.de informieren.