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  • 13. Juni. 2022
  • hpadt
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Ermöglicht Ihr Interessenten auf Eurer Homepage auch online Mitglied zu werden, fallen Änderungen an, die bereits ab dem 01.07.2022 gelten. In diesem kurzen Beitrag zeigen wir Euch, was künftig für online abgeschlossene Mitgliedschaften gilt.

Der Erwerb einer Mitgliedschaft ist ein Vertrag, den Ihr als Verein mit Euren Interessenten abschließt. Auch in diesem Fall gelten die Bestimmungen des Gesetzes „für faire Verbraucherverträge“. Im Großen und Ganzen betreffen die Regelungen Euren Verein nicht. Doch bietet Ihr die Möglichkeit an, online Mitgliedschaften abzuschließen, müsst Ihr ab 1. Juli die folgenden Regeln einhalten.

Zunächst müsst Ihr auf Eurer Website einen Button oder Link einbauen, mit dem Mitgliedschaften auch gekündigt werden können. Dieser Button oder Link muss:

  • jederzeit verfügbar sein
  • leicht zugänglich sein
  • eindeutig gekennzeichnet sein (z. B. „Vertrag hier kündigen“)
  • unmittelbar nach dem Betätigen, zu einer Bestätigungsseite führen

Auf der Bestätigungsseite müssen die folgenden Informationen stehen:

  • Die Kündigungsart. Bei Eurem Verein wird dies meist die „Kündigung meiner Mitgliedschaft“ sein. Bei einer außerordentlichen Kündigung ergänzt man ebenfalls den Kündigungsgrund.
  • Eindeutige Identifikation. Was darunter zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber nicht eindeutig festgelegt. Doch eine automatisch vergebene Nummerierung oder die Nennung des Kündigenden dürfte ausreichen.
  • Datum, zu dem der Vertrag der Mitgliedschaft endet und das Datum und die Uhrzeit der Vertragskündigung.
  • Bestätigungsbutton oder gut sichtbarer Link, der mit „Jetzt kündigen“ beschriftet ist.

Die Kündigung müsst ihr dem Kündigenden sofort per E-Mail bestätigen.

Solltet Ihr diese Auflagen nicht bis zum 1. Juli erfüllen können, raten wir Euch, zunächst die Online-Vereinbarung für eine Mitgliedschaft von Eurer Homepage zu nehmen.



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