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  • 09. Januar. 2023
  • adickel
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Das Förderprogramm „Citizens, Equality, Rights and Values“ (Bürger, Gleichheit, Rechte und Werte) – kurz CERV – geht in eine neue Runde. Die Pläne für 2023 und 24 wurden jetzt präsentiert. Wir stellen Euch CERV und seine Aktionswelten vor.

Wer oder was ist CERV?

CERV ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das in vier verschiedenen Aktionsbereichen die europäischen Werte stärken und die Weiterentwicklung der Rechte-basierten, offenen und demokratischen Gesellschaft fördern will.

Wichtig: Zu den hier vorgestellten Förderprogrammen können Mittel nur in bestimmten Zeiträumen beantragt werden. Zur Einreichung erfolgen Aufrufe (sogenannte Calls). Durch die EACA (European Association of Communications Agencies – Europäischer Verband der Kommunikationsagenturen). Die aktuelle Liste der Calls mit den Antragsformalitäten findet Ihr hier.

Aktionsbereich „Werte der Union“

Im Themenkomplex „Werte der Union“ stehen Projekte im Mittelpunkt der Förderung, durch die die Unionswerte geschützt, gefördert oder weiterentwickelt werden. Hier sollen Einrichtungen finanziell unterstützt werden, die dazu beitragen, die gemeinsamen Werte und Rechte der EU lebendig zu machen und zu fördern.

Gefördert werden sollen

  • Organisationen der Zivilgesellschaft. Als einziger Aktionsbereich von CERV vergibt dieser neben projektbezogenen Fördergeldern („Action Grants”) auch Betriebskostenzuschüsse an europäisch vernetzte zivilgesellschaftliche Organisationen („Operating Grants“). Voraussetzung dafür ist eine strategische Partnerschaft der NGO mit der EU.
  • NGOs, die sich um die Förderung der in diesem Aktionsbereich definierten Themenfelder einsetzen. Hierzu wird großen europäischen Netzwerken und nationalen/regionalen Organisationen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit eingeräumt, erhaltene Fördergelder an kleinere NGOs weiterzuleiten.

Ab 24.01.2023 startet das Programm „Förderung des Bewusstseins der Organisationen der Zivilgesellschaft für den Aufbau von Kapazitäten und die Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“.

Die Ziele des neuen Förderprojekts sind der Schutz, die Förderung und Sensibilisierung für die Rechte innerhalb der Union. Hierzu sollen Organisationen der Zivilgesellschaft, die auf lokaler, regionaler, nationaler und transnationaler Ebene finanziell gefördert werden. So sollten die Rechte gefördert und kultiviert werden.  Die Werte der Union sollen dadurch geschützt und gefördert werden. Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit soll gestärkt werden. Dies soll zum Aufbau einer demokratischeren Union, eines demokratischen Dialogs, von Transparenz und guter Regierungsführung beitragen.

Förderdetails (Kriterien, Prioritäten, förderfähige Aktivitäten und erwartete Resultate) findet Ihr auf der entsprechenden Internetseite.

Aktionsbereich „Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung“

In diesem Aktionsbereich will die EU einen umfassenden Ansatz und spezifische Maßnahmen unterstützen, um

  • die Gleichstellung zu fördern,
  • Diskriminierung zu bekämpfen und
  • die Reaktionen auf Rassismus und Fremdenfeindlichkeit online und offline zu verbessern.

Im Zentrum der Förderung stehen die folgenden Aspekte.

  • Kampf gegen Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Diskriminierung, Hassreden und Hassverbrechen
  • Förderung des Diversity Managements und der Inklusion am Arbeitsplatz sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor
  • Bekämpfung der Diskriminierung von LGBTIQ-Personen und Förderung der LGBTIQ-Gleichstellung
  • Hassreden online verhindern, melden und bekämpfen
  • Schutz und Förderung der Rechte des Kindes
  • Förderung der Gleichstellung der Geschlechter
  • Schutz und Förderung des Datenschutzes

Das aktuelle Förderprogramm „Förderung der Gleichstellung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung“ läuft bereits – Anträge hierzu können noch bis zum 20.06.2023 eingereicht werden. Details zu diesem Programm findet Ihr hier.

Aktionsbereich „Bürgerbeteiligung und Teilhabe“

Mit diesem Aktionsbereich will die Europäische Union einen Raum schaffen und ausbauen, der

  • der gegenseitigen Verständigung dient,
  • den Austausch und die Förderung eines gemeinsamen Geschichts- und Kulturverständnisses innerhalb der EU vorantreibt,
  • dem Vorwurf der „Bürgerferne“ entgegenwirkt,
  • basisdemokratischer Strukturen und ein aktives Mitgestalten der Zukunft der Union durch deren Bürgerinnen und Bürger etabliert und vertieft.

Das Förderprogramm „Kommunale Netzwerke“ startet am 19.01.2023. Die Ziele dieses Projekts sind:

  • Förderung des Austauschs zwischen den Menschen verschiedener Länder;
  • die kulturelle Vielfalt der Europäischen Union den Menschen näher bringen. 
  • Bewusstsein zu schaffen und stärken, dass die europäischen Werte und das kulturelle Erbe die Grundlage für eine gemeinsame Zukunft bilden
  • Gewährleistung friedlicher Beziehungen zwischen den Europäer:innen und ihrer aktiven Beteiligung auf lokaler Ebene zu gewährleisten;
  • Stärkung des gegenseitigen Verständnisses und der Freundschaft zwischen den europäischen Bürger:innen.
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und des Austauschs bewährter Praktiken.
  • Unterstützung einer guten lokalen Verwaltung und Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Behörden im europäischen Integrationsprozess.

Hier solltet Ihr Kontakt mit Eurer Kommunalverwaltung aufnehmen, wenn Ihr in dieser Richtung aktiv werden wollt. Im Gegensatz zu den anderen Aktionsprogrammen, stehen hier nicht die NGOs im Mittelpunkt, sodass man in Kooperation mit der Kommune bessere –  indirekte – Förder-Chancen hat. Details zu diesem Förderprogramm findet Ihr hier.

Aktionsbereich „Daphne“

Der Aktionsbereich Daphne widmet sich der Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt, vorwiegend gegen Frauen und Kinder und alle gefährdeten Gruppen. Hierzu gehört auch die Unterstützung und der Schutz für alle direkten und indirekten Gewaltopfer.

Die Schwerpunkte liegen hier in drei Bereichen:

  • Geschlechtsspezifische Gewalt:
    • Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen
    • Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt auf allen Ebenen.
    • Umsetzung der EU-Normen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt .
  • Gewalt gegen Schutzbedürftige und Minderheiten
    • Verhütung und Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und andere gefährdete Gruppen, z. B. LGBTIQ-Personen und Menschen mit Behinderungen.
  • Opferschutz:
    • Unterstützung und Schutz aller direkten und indirekten Opfer der zuvor genannten Gruppen.
    • Unterstützung und Sicherstellung eines unionsweit einheitlichen Niveaus des Schutzes von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt.

Das Programm „Verhinderung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewalt gegen Kinder“ läuft bereits. Anträge sind noch bis zum 19.04.2023 möglich.

Die EU-Förderung will die Kapazitäten von unabhängigen Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützen, stärken und aufbauen, die in der Prävention und Bekämpfung folgender Felder tätig sind: 

  • alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen, auch im Kontext der Migration und häuslicher Gewalt sowie aller Formen von Gewalt gegen LGBTIQ-Personen;
  • alle Formen von Gewalt gegen Kinder, einschließlich Kinder im Kontext der Migration, sowie Gewalt gegen Risikogruppen, wie Menschen mit Behinderungen.

Details zu diesem Förderprojekt findet Ihr hier.



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