Gepostet am 10.01.2018;
Einmalzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, etc.) sind bei der Lohnsteuerberechnung anders zu behandeln als der laufende Arbeitslohn. Um die Lohnsteuer richtig zu berechnen ist zunächst der voraussichtliche Jahresarbeitslohn und die darauf entfallende Lohnsteuer zu ermitteln. Dann ist die Jahreslohnsteuer für den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn - unter Einbeziehung der Einmalzahlung - zu ermitteln.
Der Unterschiedsbetrag zwischen beiden Steuerbeträgen ist die Lohnsteuer, die von der Einmalzahlung einzubehalten ist. Ein Vergleich des Gesamtbruttolohns aus laufender Zahlung und Einmalzahlung mit der monatlichen Lohnsteuertabelle liefert hier kein korrektes Ergebnis. Durch die zusätzliche Einmalzahlung steigt die Steuerprogression - der Steuersatz und damit auch die Lohnsteuer für die Einmalzahlung sind deshalb deutlich höher als beim regulären Monatslohn.
Die geschilderten Berechnungen werden innerhalb des Programms automatisiert durchgeführt. Für die korrekte Berechnung innerhalb des Programms sind bei einem unterjährigen Eintritt des Mitarbeiters oder bei einem unterjährigen Beginn der Abrechnung zwei Fälle zu unterscheiden:
1.) Der Mitarbeiter war im Kalenderjahr des Eintritts bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt.
In diesem Fall sind unter "Stammdaten > Mitarbeiter > Ändern > Lohn-Abrechnungsdaten > Abrechnungsvorgaben" in der Abrechnungsvorgabe des Eintritts unter dem Register "Vortragswerte" die Daten zum bereits bestehenden Lohnsteuerbrutto einzutragen. Im Bereich "Normales Lohnsteuerbrutto" tragen Sie das bis zum Eintritt bereits erhaltene Lohnsteuerbrutto aus laufendem Arbeitslohn ein. Im Bereich "Sonstiges Lohnsteuerbrutto" erfassen Sie das bis zum Eintritt bereits erhaltene Lohnsteuerbrutto aus Einmalzahlungen ein.
2.) Der Mitarbeiter war im Kalenderjahr des Beginns der Abrechnung bereits bei dem Arbeitgeber beschäftigt, der in der Folge die Abrechnung über das Programm fortführt.
In diesem Fall ist unter "Stammdaten > Mitarbeiter > Ändern > > Abrechnungsvorgaben > Lohn-Abrechnungsdaten" in der Abrechnungsvorgabe des Eintritts im Bereich "Grund" die Option "Systemwechsel" zu wählen. Unter "Vortragswerte" sind die Daten zum bereits bestehenden Lohnsteuerbrutto einzutragen. Im Bereich "Normales Lohnsteuerbrutto" tragen Sie das bis zum Eintritt bereits erhaltene Lohnsteuerbrutto aus laufendem Arbeitslohn ein. Im Bereich "Sonstiges Lohnsteuerbrutto" erfassen Sie das bis zum Eintritt bereits erhaltene Lohnsteuerbrutto aus Einmalzahlungen ein. Zusätzlich sind die Daten im Bereich "Sozialversicherungspflichtiges Brutto bisher" zu befüllen.
Bei Beachtung dieser Hinweise werden die Berechnungen nach allen uns bekannten Informationen korrekt ausgeführt. Weitere Informationen zu den rechtlichen Hintergründen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.