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Wichtige Informationen zum Ausdruck des Lohnnachweis 2017

Gepostet am 19.12.2018;

Derzeit ist der Ausdruck der Auswertung "Lohnnachweis 2016" mit den Daten aus 2017 leider nicht möglich. Verwenden Sie daher bitte derzeit den Ausdruck "Lohnnachweis aufgeschlüsselt 2016". Eine Anpassung ist vorgesehen, kann derzeit allerdings noch nicht in Aussicht gestellt werden. Nach unseren Informationen ist allerdings auch der Ausdruck des "Lohnnachweis aufgeschlüsselt" rechtlich zulässig.