Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
MeinBüro - Kleine Fragen zur Mehrwertsteuersenkung: kurz und bündig

Gepostet am 09.07.2020;

Mit der neuen Version von MeinBüro kommen natürlich immer wieder weitere Fragen auf. In diesem Eintrag gehen wir auf diese schnell ein.

* Sämtliche Antworten beziehen sich auf MeinBüro ab der Version 20.03.03.001 oder höher

 

Frage: Kann MeinBüro die neuen Steuersätze 16% und 5% korrekt in meiner Umsatzsteuervoranmeldung verarbeiten?

Ja, MeinBüro wurde nach den finanzbuchhalterischen Vorgaben aktualisiert und speichert die Steuer in den dafür vorgesehenen Felder des Steuerformulars.

 

Frage: Ich finde nichts zur Anpassung der Abo-Rechnungen Funktionen?

Die Entwicklung der Abo-Rechnungen wurden mit der Einführung vom Modul "Verträge" seit MeinBüro 18 eingestellt. Mit Verträgen haben Sie viel mehr Möglichkeiten zur automatisierten Rechnungserstellung, als es noch die Abo-Rechnungen angeboten hatten. Falls jetzt eine Abo-Rechnung ab 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 erstellt werden muss, bleibt hier die manuelle Korrektur der Rechnung nicht aus. Gegebenenfalls können Sie die aktuelle Serie beenden und eine neue Serie auf Basis der korrigierten Rechnung mit 16% und 5% erzeugen, falls Sie die Rechnungen monatlich ausstellen müssen. Zum Ende des Jahres müssten Sie diesen Schritt dann wiederholen, natürlich mit der Korrektur wieder zurück zu 19% und 7% Mehrwertsteuer.

 

Frage: Mein Angebot aus dem letzten Monat ist noch mit 19% Mehrwertsteuer. Was muss ich beachten, wenn der Kunde im Juli mein Angebot annimmt?

In diesem Fall müssen Sie das Angebot einfach in ein Auftrag umwandeln. Im Auftrag direkt können Sie im Reiter "Erweitert" den Steuersatz von 19% / 7% auf 16% / 5% anpassen.

 

Wenn Sie die Preisart "brutto" in den Verkaufsvorgängen verwenden, werden bei dieser Umstellung der Bruttopreis bestehen bleiben. Ist es Ihnen aber wichtig, den Steuervorteil Ihren Kunden weiterzugeben, sollten Sie den Auftrag zuerst auf die Preisart "netto" stellen

 

danach den Mehrwertsteuersatz auf 16% bzw. 5% anpassen. Ändern Sie danach die Preisart in Ihrem Auftrag wieder auf "brutto". Die Bruttopreis sollten sich jetzt wie gewünscht anpassen.

Wenn Sie aus dem Angebot eine Rechnung erstellen, wird Sie MeinBüro beim Schließen oder bei der Weiterverarbeitung daran erinnern, die Mehrtwertsteuersätze zu kontrollieren. 

Hinweis: Berücksichtigen Sie bitte, dass Ihnen die Option zur Umschaltung zwischen "brutto" und "netto" im Vorgang nur angeboten wird, wenn Sie unter "Stammdaten > Meine Firma > Einstellungen > Grundeinstellungen" den Haken bei "Umschaltung im Vorgang" gesetzt haben.

 


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