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Wie werden Kontoführungsgebühren steuerlich kategorisiert?

Gepostet am 03.03.2021;

Zu diesem Thema möchten wir auf die Hilfe in der Software WISO Steuer-Sparbuch verweisen: "Kontoführungsgebühren akzeptieren die Finanzämter auch ohne Nachweis. Die Pauschale hierfür liegt bei 16 €. Sie können auch höhere Gebühren geltend machen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass diese Gebühren angefallen sind, um Ihr Konto für den Eingang Ihrer Versorgungsbezüge zu führen. Und dann wird es umständlich: Denn die Gebühren sind nur mit dem Teil abzugsfähig, der auf die Buchungen der Versorgungsbezüge entfällt. Der private Anteil ist nicht abzugsfähig. Unser Rat: Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie die Pauschale." (Quelle: WISO Steuer-Sparbuch 2021)

Mit anderen Worten, Sie weisen in finanzblick Kontoführungsgebühren entweder gar keine Steuer-Kategorie zu und nehmen in der Einkommensteuererklärung die Option für die Pauschale (empfohlen), oder Sie schlüsseln andernfalls detailliert mit einer gesonderten Aufstellung jede im Abrechnungszeitraum vorgenommene Transaktion in "privat" und "Werbungskosten" mit den dafür angefallenen Kosten auf und können dann denjenigen Anteil absetzen, der Werbungskosten verursacht hat.



 





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