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Steuer-Abruf: Warum kommt kein Brief mit dem Freischaltcode?

Gepostet am 14.09.2023;

Haben Sie innerhalb von zwei Wochen keinen Freischaltcode der Finanzverwaltung an Ihre amtliche Meldeadresse erhalten, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Sie bereits im Besitz eines elektronischen ELSTER-Zertifikats sind. Führen Sie in diesem Fall die Freischaltung über "Mein ELSTER" selbst durch:

Anleitung zur Freischaltung von Steuer-Abruf mit ELSTER-Zertifikat

Wenn Ihnen das ELSTER-Zertifikat durch einen Datenverlust abhandengekommen ist oder Sie das Passwort vergessen haben, stellen Sie als Erstes den Zugang wieder her:

https://www.elster.de/eportal/erneuereZugang/usernameEmail

Liegt Ihnen der Abrufcode nicht mehr vor, kann dieser im ELSTER-Onlineportal neu beantragt werden. Nach dem Login auf www.elster.de wählen Sie "Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Zustimmung und Abrufcode" an. Der Abrufcode wird Ihnen innerhalb von 14 Tagen postalisch zugesendet. 

Wenn Sie definitiv kein ELSTER-Zertifikat oder Zugang besitzen, kann das Schreiben mit dem Freischaltcode auf dem Postweg verloren gegangen sein. In diesem Fall ist eine Neubeantragung des Steuer-Abruf erforderlich. Rufen Sie hierzu bitte die Webseite https://www.buhl.de auf und wechseln über den Bereich "Kundencenter" zu "Steuer-Automatik". Wählen Sie "Steuer-Abruf" an und klicken Sie hier auf das Papierkorb-Symbol der offenen Beantragung.

Nach Erhalt der E-Mail mit der Stornierungsbestätigung ist die Neubeantragung mit der Funktion "Steuer-Abruf für weitere Personen einrichten" möglich.



 





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