Gepostet am 11.10.2023;
Grundsätzlich ist unser Unternehmen als Antragsteller auf dem Schreiben des Finanzamts aufgeführt, wenn ein Nutzer unserer Software den von uns angebotenen Service Steuer-Abruf einrichtet. Die Beantragung wurde nur im Auftrag für einen unserer Kunden durchgeführt.
Zur Beantragung des Abrufs Ihrer Steuerdaten von den Servern der Finanzverwaltung wird neben Ihrem Namen und Ihrem Geburtsdatum auch Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer benötigt. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass entweder Ihr Steuerberater oder die Person aus Ihrem Bekanntenkreis, welche mit Ihnen Ihre Steuererklärung erstellt, diese Beantragung durchgeführt hat.
Halten Sie daher bitte Rücksprache mit dieser Person und besprechen Sie das weitere Vorgehen. Soll die Person für Sie die Daten verwenden, überreichen Sie den Brief des Finanzamts an diese Person.
Andernfalls bitten Sie die Person um Löschung des Antrags, damit Sie gegebenenfalls selbst den Steuer-Abruf nutzen können. Hierzu ist dann ein eigener Antrag erforderlich. Das Ihnen vorliegende Schreiben des Finanzamts zur Freischaltung können Sie hierzu nicht nutzen.