Antworten auf Ihre häufigsten Fragen
Die Steuersoftware zeigt Ihnen die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende an. Sie sind aber gar nicht alleinerziehend?

Gepostet am 08.12.2021;

In diesem Fall sind die vorliegenden Angaben zum Kind zu prüfen. Dazu öffnen Sie bitte Ihre Einkommensteuererklärung und navigieren zum Bereich "Persönliches > Kinder". Rufen Sie den Menüpunkt "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" auf.

Bejahen Sie die Frage "War das Kind in der gemeinsamen Familienwohnung gemeldet?" und geben Sie den entsprechenden Zeitraum ein.

Beantworten Sie bitte die Frage "Waren weitere volljährige Personen in der gemeinsamen Wohnung gemeldet bzw. wurde eine Haushaltsgemeinschaft mit diesen gebildet?" ebenfalls mit "Ja".

Anschließend erfassen Sie über "Weitere im Haushalt lebende Personen" das Verwandtschaftsverhältnis der im Haushalt lebenden Person zum Kind und geben den Zeitraum an, in welchem diese Person in der gemeinsamen Wohnung gemeldet war.

Danach wird Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht oder nur noch anteilig gewährt.



 





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