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Sie erhalten eine Meldung zur Auslandsanschrift, obwohl Sie nicht im Ausland ansässig sind. Was ist zu tun?

Gepostet am 20.09.2022;

Sie erhalten bei der Prüfung die folgende oder eine ähnliche Meldung zur Auslandsanschrift:

Bei der Adresse des Eigentümers / der Eigentümerin beziehungsweise des Miteigentümers / der Miteigentümerin beziehungsweise des Erbbauberechtigten beziehungsweise des/der Beteiligten wurde eine Auslandsanschrift erklärt. Bei einer Auslandsanschrift müssen die ausländische Postleitzahl und das dazugehörige Land angegeben werden.

Bitte prüfen Sie in diesen Fällen im Bereich der Angaben zum Eigentümer / zu den Eigentümern die Angaben im Feld "Postleitzahl (Ausland)" und entfernen Sie die unzutreffende Eintragung.

Möchten Sie tatsächlich Angaben zu einer ausländischen Anschrift erfassen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie alle Angaben zur ausländischen Anschrift eingeben (Straße, Hausnummer,  Wohnort).


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