Gepostet am 27.03.2017;
Das Jahresentgelt stellt die Summe der im jeweiligen Kalenderjahr erzielten Arbeitsentgelte dar und wird in der letzten Entgeltabrechnung des Jahres gesondert ausgewiesen.
Wichtig: Das in der Jahresmeldung angegebene Jahresentgelt orientiert sich nicht an den tatsächlichen Entgelten, sondern am Rentenversicherungs-Brutto (RV-Brutto). Dieses kann in bestimmten Konstellationen vom tatsächlich abgerechneten Brutto abweichen:
1.) Gleitzone: Hier wird ein gemindertes RV-Brutto berechnet und auf der SV-Jahresmeldung ausgewiesen.
2.) Geringfügig Beschäftigte: Werden weniger als EUR 155,00 verdient, ergibt sich eine Aufstockung des RV-Bruttos bis zu diesem Wert. Dieser Wert wird dann in der Jahresmeldung verwendet.
3.) In bestimmten Sonderfällen (zum Beispiel gegenwärtig vereinbarte Lohnerhöhungen) erfolgt ebenfalls keine Anpassung des RV-Bruttos an den tatsächlichen Bruttobezug. Bei der Ausweisung einer Differenz beider Brutto-Beträge empfehlen wir daher grundsätzlich eine Prüfung der verwendeten Lohnarten innerhalb der Abrechnungen.